Die heilsame Luft und Umgebung der Seenstadt Nettetal genießen auch die Bewohner des CURANUM Seniorenpflegezentrum Nettetal-Breyell. Umgeben ist Nettetal vom internationalen Naturpark Maas-Schwelm-Nette, der mit ganzen 70 Kilometern Radwegen und 145 Kilometern Wanderwegen aufwarten kann. Genug Gelegenheit also, um mit Freunden oder Angehörigen die Wohltaten der Natur zu genießen und sich zu entspannen.
Das CURANUM Seniorenpflegezentrum Breyell liegt im gleichnamigen Stadtteil Breyell ganz in der Nähe der Fußgängerzone mit Arztpraxen, Apotheken, Fachgeschäften und Cafés. Einmal in der Woche findet ein Wochenmarkt statt, auf dem Händler regionale Produkte anbieten. Zahlreiche Seen und Wälder sind von hier aus schnell zu erreichen.
Individuelles Wohnen im Einzelzimmer Eine besonders hohe Zahl von Einzelzimmern bietet viel Raum für Individualität im CURANUM Seniorenpflegezentrum Breyell in Nettetal. Die 80 Pflegeplätze verteilen sich auf 56 Einzelzimmer und 12 Doppelzimmer, die zu drei Wohnetagen mit jeweils eigener Küche und Bezugspflegern zusammengefasst sind. Persönliche Einrichtungs- und Erinnerungsstücke dürfen natürlich gerne mitgebracht werden. Im persönlichen Ambiente gelingt der Übergang von zu Hause zur Betreuung und Pflege dann besonders gut.
Vollstationäre und Kurzzeitpflege Neben der vollstationären Pflege, in die einige Kurzzeitpflegeplätze eingestreut sind, bietet das CURANUM Seniorenpflegezentrum Breyell auch einen Wohnbereich für Menschen mit dementem Pflegebild an. In einem besonders kleinen Wohnbereich, der auch die Einzelpflege erleichtert, fühlen sich diese Menschen sicher und geborgen. Qualifizierte Pflegekräfte pflegen jeden Bewohner entsprechend seiner Bedürfnisse, Biografie und Persönlichkeit rund um die Uhr.
Aktivitäten für Körper und Geist Zahlreiche Jahreszeitenfeste sorgen für Abwechslung und begleiten die Bewohner des CURANUM Seniorenpflegezentrums Breyell durch das Jahr. Für die körperliche und geistige Fitness gibt es ein Angebot an Ergotherapie und Gymnastik. So bleibt das Selbstvertrauen erhalten und es ergeben sich Gelegenheiten für Gemeinschaft. Schnell finden sich hier Freunde mit ähnlichen Interessen.			
| Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar | 
| beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten | 
| geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten | 
| Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen | 
| Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) | 
| Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. | 
| feste Beatmungsstation | 
| Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen | 
| Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund | 
| Verhinderungspflege | 
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
| Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 
| Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit | 
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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