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Comunita Seniorenhaus Coldinne Stift


Das Seniorenhaus Coldinne Stift liegt im malerischen Stadtteil Lünen Alstedde, an der Grenze zwischen Münsterland und der westfälischen Bucht, nördlich von Dortmund. Es grenzen die Städte Waltrop, Selm, Werne, Bergkamen und Kamen an.

Obwohl sich Lünen zum Ruhrgebiet zählen läßt, besitzt es, aufgrund seiner Nähe zum Münsterland, eine ländliche Struktur. Im Süden der Stadt verläuft der Datteln-Hamm-Kanal. Direkt durch die Innenstadt verläuft die Lippe und prägt das Stadtbild.

Lünen bietet einen attraktiven Freizeit- und Naherholungsraum für Jung und Alt und ist gleichermaßen eine Stadt der kurzen Wege. Ganz in der Nähe liegt der bedeutsame Seepark, der zu Wanderungen und zum Verweilen einlädt. Im Stadtzentrum von Lünen und in der näheren Umgebung gibt es viele historisch bedeutsame Gebäude, die einen Ausflug wert sind.

Das Coldinne Stift besticht durch seine dorfähnliche Lage und seine schöne Landschaft. Der villenähnliche Baustil integriert sich gut in den kleinen Ortsteil Alstedde und wird von den Senioren hoch geschätzt. Die hellen und freundlichen Wohnbereiche verleihen eine durchweg positive Atmosphäre.

Das Seniorenhaus Coldinne Stift ist ein familiär gehaltenes, freundliches und offenes Haus. Als fest verankerter Teil der Region, erfährt die Einrichtung Unterstützung von Schulen, Vereinen, Kindergärten und Anwohnern.

Des Weiteren verfügt das Seniorenhaus Coldinne Stift über einen großen Veranstaltungsraum. Er wird regelmäßig durch den hauseigenen Sozialdienst sowie durch Angehörige und außenstehende Ortsgruppen genutzt.

Der großzügig angelegte Garten mit Teichanlage und die offen gestalteten Wohnbereiche laden zu Aktion, Interaktion und Kommunikation ein. Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass Ihr Zimmer regelmäßig gereinigt wird.

Zudem stehen Ihnen unser Wäscheservice sowie verschiedene Ärzte und Therapeuten zur Verfügung. Von unserem hauseigenen Friseur und unserem Fußpflegepersonal können Sie sich rundum verwöhnen lassen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Comunita Seniorenhaus Coldinne Stift
  • Anschrift Alstedder Str. 150
  •   44534 Lünen

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