Das Senioren- und Pflegeheim Bonifatius befindet sich im Herzen von Mülheim an der Ruhr. In unserem Haus verbinden wir das Angenehme mit dem Nützlichen. Funktionalität und Wohnlichkeit sind eng miteinander verknüpft. Der Standard unseres Pflegeheimes entspricht zeitgemäßen und modernen Anforderungen und Bedürfnissen.
Mülheim ist die einzige Großstadt, dessen Stadtzentrum sich direkt an der Ruhr befindet. Nicht nur das macht sie zu etwas Besonderem. Die Stadt eignet sich aufgrund ihrer Lage hervorragend für Bootstouren und Wanderausflüge. Auch das Kulturprogramm Mülheims mit zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten lockt viele Besucher in die Stadt an der Ruhr. Moderne Gebäude aus der jüngeren Vergangenheit runden das Mülheimer Stadtbild ab und verbinden das Moderne mit dem Traditionellen. Das Pflegeheim Bonifatius befindet sich direkt im Herzen von Mülheim und ist zu Fuß, mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen.
Unser Seniorenheim verfügt über Einzel- und Doppelzimmer mit einem Telefonanschluss sowie einer Dusche und WC. Die Zimmer können zudem von den Bewohnern mit eigenen kleinen Möbeln und persönlichen Gegenständen individuell gestaltet werden. Den einzelnen Wohngruppen stehen zudem jeweils eine geräumige Wohnküche sowie ein gemütliches Wohnzimmer für gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung. Als Rückzugsort dient das Lesezimmer, das von den Senioren auch gerne zum Plaudern und Spielen genutzt wird. Auch der hauseigene Friseursalon sowie das Café werden von den Bewohnern gerne besucht. Die Hauskapelle des Pflegeheimes ist für die Senioren rund um die Uhr als Ort der Stille oder für religiöse Feiern geöffnet.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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