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AZURIT Seniorenzentrum


Unser Seniorenzentrum befindet sich in zentraler Lage mitten in Bocholt Feldmark. Bis zum Stadtzentrum sind es nur etwa 1,5 Kilometer. In unmittelbarer Nähe befinden sich der Quartierspark und das Naherholungsgebiet Mosse.

Das AZURIT Seniorenzentrum Bocholt I bietet insgesamt 100 Bewohnern ein ansprechendes, liebevolles Zuhause mit gemütlich eingerichteten Einzel- und Doppelzimmern, in denen sie sich sichtlich wohl fühlen. Schon beim Betreten unseres Hauses ist die besondere Atmosphäre spürbar. Der hell und freundlich gestaltete Eingangsbereich mit seiner jahreszeitlich wechselnden Dekoration wirkt offen und einladend. Hier sitzen unsere Bewohner gerne, plaudern miteinander und beobachten das Geschehen.

In unmittelbarer Nachbarschaft zum AZURIT Seniorenzentrum Bocholt I liegt das AZURIT Seniorenzentrum Bocholt II, eine Spezialeinrichtung für an Demenz erkrankte Menschen. Hier finden 50 Bewohner, die aufgrund ihrer Desorientiertheit eine besondere Betreuung und Therapie benötigen, ein sicheres, liebevolles Zuhause in gemütlich eingerichteten Einzel- und Doppelzimmern, in denen sie sich sichtlich wohl fühlen.

Das gesamte Haus ist auf die besonderen Bedürfnisse unserer an Demenz erkrankten Bewohner ausgerichtet. Dazu gehört auch eine Inneneinrichtung, die den Bewohner „an früher“ erinnert. Der Tagesablauf ist sehr strukturiert gestaltet und vermittelt so den hier lebenden Menschen ein Gefühl von Vertrautheit und Geborgenheit. Zum Haus gehört ein schöner, abgeschlossener Gartenbereich, in dem die Bewohner sich gerne aufhalten.

Den Tag in unserem Haus können Sie ganz persönlich nach Lust und Laune gestalten. Ein abwechslungsreiches Beschäftigungsprogramm sorgt dafür, dass im Alltag keine Langeweile aufkommt. Gymnastik, Gedächtnistraining, Sing- und Bastelkreise sowie Film- und Spieleabende werden regelmäßig angeboten. Sehr gerne besuchen unsere Bewohner die geselligen Bingo-Nachmittage und das Tanzcafé. Ausflüge in die Umgebung finden häufig statt, wobei die monatliche Fahrt zum Markt nach Dinxperlo besonders beliebt ist. Der Besuch kultureller Veranstaltungen und jahrszeitliche Feste runden das Angebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   AZURIT Seniorenzentrum
  • Anschrift Böwings Stegge 6-8
  •   46395 Bocholt

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