Gensingen liegt im Herzen des Rheinhessisches Hügellandes. Die Region wird wegen ihres südlichen Flairs auch gerne „Rheinhessische Toskana“ genannt. Unser Seniorenzentrum befindet sich in ruhiger, aber zentraler Lage.
Das Haus bietet 144 Seniorinnen und Senioren in hellen, freundlichen Einzel- und Doppelzimmern einen Platz zum Wohlfühlen. Warme Wandfarben, moderne Möbel und harmonisch aufeinander abgestimmte Stoffe und Dekorationen vermitteln ein angenehmes Wohngefühl. Jeder Wohnbereich verfügt über gemütliche Gemeinschaftsbereiche, ideal zum geselligen Beisammensein oder für unterschiedliche Veranstaltungen. Ein beliebter Treffpunkt bei Bewohnern und Gästen ist das hauseigene Café, wo man sich gern zu einer Tasse Kaffee und einem Stückchen frisch gebackenen Kuchen niederlässt.
Unsere an Demenz erkrankten Bewohner finden in einem speziellen behütenden Wohnbereich mit Zugang zu einem eigenen geschützten Garten ein sicheres Zuhause
Die kurzen Wege zu den zentralen Punkten im Haus und die insgesamt übersichtliche Anlage sorgen dafür, dass die Bewohner sich schnell zurechtfinden. So können sie ihre Selbständigkeit bewahren und gleichzeitig von der Sicherheit des Hauses profitieren.
Ihren Tag bei uns gestalten Sie ganz nach Lust und Laune. Zahlreiche Aktivitäten wie Gymnastik, Singen, Gedächtnistraining, Kochen, gemeinsames Werken und Gestalten oder einfach nur der Stammtisch sorgen für einen abwechslungsreichen Alltag. Dies fördert die sozialen Kontakte und steigert das Wohlbefinden! Wöchentliche Ausflugsfahrten im hauseigenen Bus sowie die Teilnahme an festlichen und kulturellen Veranstaltungen im Ort runden das Freizeitangebot ab. Mindestens ein Mal im Monat findet im Haus eine besondere Veranstaltung statt, z.B. ein Gourmetabend, ein interessanter Vortrag oder eine Filmvorführung. Dazu laden wir gerne auch Angehörige, Freunde und Nachbarn ein.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.818,74 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
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Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Gensingen oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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