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Senioren-Wohnpark Lutzerath


Der Senioren – Wohnpark Lutzerath liegt zwischen den beiden Ortsteilen Lutzerath und Driesch. Lutzerath ist ein anerkannter Erholungsort und liegt in der Vulkaneifel zwischen dem Staatsbad Bad Bertrich und dem Fremdenverkehrsort Daun mit seinen Kraterseen. Der auf einem Höhenrücken liegende Ort wird eingerahmt von urigen Tälern, Wäldern und Wiesen. Eine besondere Sehenswürdigkeit des Ortes ist die gotische Wallfahrtskirche im Ortsteil Driesch. Hier ist der Bitte – Leidens – Altar zu bewundern, ein dreigestaffelter Schnitzaltar, der den Hauptchor in voller Höhe einnimmt. Zahlreiche Wanderwege in und um Lutzerath bieten ideale Voraussetzungen für erholsame Spaziergänge und zur Entspannung.

Neben der umfangreichen pflegerischen Dienstleistung bietet man Ihnen ein umfangreiches Angebot an gemeinsamen Aktivitäten, an denen Sie teilnehmen können und bei denen Sie auch eigene Vorschläge realisieren können. Ob Theateraufführungen, Lesungen, Kultur- und Unterhaltungsprogramme oder Musiknachmittage – für Abwechslung ist gesorgt. Besonders beliebt sind auch die Tagesfahrten, die in Begleitung des verantwortungsvollen Pflege- und Betreuungsteams stattfinden.

Der Senioren - Wohnpark Lutzerath ist auf die Betreuung und Pflege alter Menschen spezialisiert.

Das Haus besteht seit 1997 und verfügt über 76 Betten, davon 30 in Einzelzimmern und 23 Doppelzimmer. Das Gebäude liegt in einem großzügig angelegten Garten, der zu erholsamen Spaziergängen einlädt. Die Pflege folgt einem ganzheitlichen Ansatz. Das heißt: Die körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse der Bewohner werden in gleicher Weise berücksichtigt. Man will Ihnen nicht nur eine behagliche Atmosphäre bieten, sondern ein Höchstmaß an Selbständigkeit erhalten. Ein erfahrenes Team von Mitarbeitern steht für Ihre Betreuung bereit, um Ihnen den Lebensabend so angenehm wie möglich zu gestalten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.867,72 € 1.836,69 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senioren-Wohnpark Lutzerath
  • Anschrift Römerstr. 55
  •   56826 Lutzerath

Beste Empfehlung

Leisa Stolka

Leisa Stolka

Brigitte Wahl

Brigitte Wahl

Iris Schwank

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Petra Scheer

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