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AZURIT Seniorenzentrum Birken


Der Ort Birken-Honigsessen liegt im Kreis Altenkirchen am Rande des nördlichen Westerwaldes. In besinnlicher Ruhe und gesunder Luft befindet sich das Seniorenzentrum nahe der Hauptstraße des Ortes. Es bestehen zahlreiche Busverbindungen nach Köln, Bonn, Siegen, Koblenz und in das Rhein-Main-Gebiet.

Liebevolle Pflege in familiärer Atmosphäre. Unser Haus bietet 83 Bewohnern einen Platz zum Wohlfühlen in gemütlichen Einzel- und Doppelzimmern. Die Einrichtung wurde 2010 komplett saniert und renoviert. Helle, freundliche Farben und zeitgemäße Möbel vermitteln ein angenehmes Wohngefühl. Die großzügigen Aufenthaltsbereiche laden zum Beisammensein mit den Mitbewohnern ein. Unser Café ist nicht nur für die Bewohner ein beliebter Treffpunkt, sondern wird auch von Besuchern und Gästen sehr geschätzt. An Demenz erkrankte Bewohner werden nach einem besonderen Konzept betreut und gepflegt. Außerdem finden bei uns Senioren mit Suchterkrankungen ein sicheres Zuhause mit strukturiertem Tagesablauf. In einer eigenen Wohngruppe werden sie von qualifizierten Mitarbeitern in enger Zusammenarbeit mit externen Ärzten und Therapeuten betreut.

Den Tag in unserem Haus können Sie ganz persönlich nach Lust und Laune gestalten. Auf Privatsphäre legen wir dabei genauso viel Wert wie auf ein vielseitiges Angebot an Unterhaltung und Aktivitäten. So sorgt ein abwechslungsreiches Beschäftigungsprogramm dafür, dass im Alltag keine Langeweile aufkommt. Gymnastik, Gedächtnistraining, Sing- und Bastelkreise sowie Film- und Spieleabende werden regelmäßig angeboten. Ausflüge in die Umgebung, der Besuch kultureller Veranstaltungen und jahreszeitliche Feste gehören selbstverständlich dazu.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   AZURIT Seniorenzentrum Birken
  • Anschrift Freiheitsstr. 9-11
  •   57587 Birken-Honigsessen

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Leisa Stolka

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