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SeniorenWohnen Alzenau


Das Seniorenwohnen Alzenau ist ein helles, modernes, gepflegtes Gebäude mit fünf Stockwerken. Hier genießen Sie eine ganz persönliche Atmosphäre und leben inmitten einer wundervollen, idyllischen Parkanlage. Es ist ein offenes Haus, das für rund 200 rüstige Senioren, Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz ein zuhause ist. Das Haus verfügt über einen großzügigen Gymnastikraum und ein Café im 5. Stock mit einem wunderschönen Panoramablick über Alzenau.

Das Seniorenwohnen Alzenau liegt in einer verkehrsberuhigten Lage, aber dennoch finden Sie in nur fünf Gehminuten genügend Einkaufsmöglichkeiten (Supermarkt, Metzgerei, Apotheke etc.). Von Alzenau haben Sie eine verkehrsgünstige Anbindung zum 35 km entfernten Frankfurt am Main und zum 20 km entfernten Aschaffenburg. Das Seniorenwohnen Alzenau erreichen Sie sehr gut über die A3 und A45, aber auch günstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der City-Bus fährt Sie direkt vom Hausgrundstück in die Innenstadt von Alzenau.

Alzenau ist ein Kleinod im Grünen. Die schöne Stadt zwischen Mainebene und Vorspessart liegt im Nordwesten Bayerns und ist von sonnenverwöhnten Weinbergen umgeben. Drei Viertel der Stadtfläche ist Landschaftsschutzgebiet und gehört mit zum Naturpark Spessart. Auf der herrschaftlichen Burg Alzenau aus dem 14. Jahrhundert finden in den Sommermonaten regelmäßig Veranstaltungen statt, wie die „Burgfestspiele“ und „Burggeflüster“ mit Inszenierungen und Gastspielen im schönen Burghof, im Rittersaal oder unter der großen Kastanie im Burg-Innenhof. Sehenswert sind auch die Stadtpfarrkirche St. Justinus, der Hahnenkamm, das Schlösschen Michelbach oder das Schloss Wasserlos.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.625,88 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SeniorenWohnen Alzenau
  • Anschrift Bachstr. 2
  •   63755 Alzenau

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