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Pro Seniore Residenz Pirmasens


Ruhig in einer Seitenstraße und doch im Zentrum von Pirmasens liegt unsere Pro Seniore Residenz. Unweit des Exerzierplatzes sind hier alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Banken und die Fußgängerzone bequem zu Fuß zu erreichen.
Der helle und freundliche Innenbereich der Residenz ist sehr liebevoll dekoriert und lässt mit zahlreichen antiken Möbeln alte Zeiten lebendig werden. Das gesamte Haus vermittelt eine angenehme und familiäre Atmosphäre.
Unser lichtdurchflutetes Restaurant im obersten Stock bietet einen wunderbaren Blick über die Stadt, während das Foyer mit integriertem Café, Rezeption und Kiosk ein belebter und zentraler Treffpunkt für Bewohner und Besucher ist.
Im Außenbereich lädt unsere gepflegte Gartenanlage mit zahlreichen Sitzgruppen und einem kleinen Teich zum gemeinschaftlichen Plausch an der frischen Luft ein.
Ob selbstständig in einem komfortablen Apartment oder liebevoll umsorgt in einem unserer hellen Pflegezimmer – bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Serviceleistungen.
Unser Apartment-Komplex in der Münzgasse besteht aus 119 Ein- bis Zwei-Zimmer-Apartments von 26,7 bis 51,3 qm. Für Sicherheit rund um die Uhr sorgt unser 24-Stunden-Notruf. In allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Jedes Apartment ist seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Zusätzlich verfügen die Apartments teilweise über eine Terrasse oder einen Balkon.
In unserer Dependance in der Turnstraße erwarten Sie demnächst 28 moderne, sehr großzügig geschnittene Ein- bis Drei-Zimmer-Apartments zwischen 46,3 und 96,5 qm. Jede der komfortablen, hellen Wohnungen verfügt über ein seniorengerechtes Bad, einen Balkon oder eine Terrasse und ein 24-Stunden-Notrufsystem. Alle Wohnungen sind selbstverständlich barrierefrei, teilweise auch rollstuhlgerecht.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Pirmasens
  • Anschrift Münzgasse 5
  •   66953 Pirmasens

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Rabea Petry

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Petra Scheer

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