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Mit Absenden des Fomulars erklären Sie sich einverstanden mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten, damit wir für Sie kostenfrei einen Pflegeplatz finden können.

Pro Seniore Residenz Frankenthaler Sonne


Unmittelbar am Rande des Stadtzentrums liegt unsere Pro Seniore Residenz Frankenthaler Sonne. Die Fußgängerzone mit allen Geschäften, Cafés und dem Wochenmarkt ist ebenso wie die Volkshochschule, die Musikschule, das Mehrgenerationenhaus und das Congress-Forum in wenigen Minuten zu erreichen. In diesen Einrichtungen finden viele Veranstaltungen statt, an denen unsere Bewohner zum Teil kostenfrei teilnehmen können. Zudem besteht eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel.
Um unsere Residenz, die neben Betreuten Wohnen auch einen Pflegebereich anbietet, befindet sich ein schön angelegter Garten mit Fischteich, Grillplatz und altem Baumbestand. Als weitere Annehmlichkeit ist der Snoezelenraum zu nennen, der zugleich als Rückzugsmöglichkeit und zur Entspannung dient. Außerdem gibt es einen großen Konzertsaal, in dem interne und externe Veranstaltungen stattfinden. Eine Besonderheit ist „die gut Stubb", die Besucher von der Gestaltung her in die 50er und 60er Jahre versetzt.
Unser Apartmentbereich für Betreutes Wohnen umfasst 79 Ein- bis Zwei-Zimmer-Apartments von 22 bis 51 qm – natürlich mit seniorengerechtem Bad inklusive Dusche und WC. Die Apartments verfügen über eine Küchenzeile oder Kochnische inklusive Küchenanschlüsse und teilweise über eine Terrasse oder einen Balkon. Zusätzlich ist in unserem Apartmentbereich eine Hausdame tätig und Sie können unseren hauseigenen Ambulanten Dienst in Anspruch nehmen.
Für das gute Gefühl der Sicherheit sorgt unser 24-Stunden-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr. Und wenn Sie die dauerhafte Unterstützung eines Ambulanten Dienstes benötigen, aber trotzdem im eigenen Apartment leben möchten, heißt unsere Lösung: Pflegewohnen. Dazu haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diverse Zusatzdienste wie zum Beispiel einen Wäscheservice zu nutzen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Frankenthaler Sonne
  • Anschrift Mahlastr. 14
  •   67227 Frankenthal/Pfalz

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Petra Scheer

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