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ProSeniore Residenz Amandusstift


Im Wormser Vorort Weinsheim, verkehrsberuhigt, in einem Wohngebiet - zentral und doch ruhig - das ist unsere Pro Seniore Residenz Amandusstift.Die Residenz besteht aus drei Häusern, die sich um eine offene, gepflegte, vielfältig bepflanzte Gartenanlage gruppieren. Viele Sitzgelegenheiten laden zum gemeinschaftlichen Verweilen an der frischen Luft ein, die rollstuhlgerechten Wege ermöglichen ausgedehnte Spaziergänge im Grünen.
Der Innenbereich der Residenz ist ansprechend gestaltet und liebevoll dekoriert und bietet mit zahlreichen Sitzgruppen vielfältige Rückzugsmöglichkeiten - auch für einen kleinen Plausch. Ein helles und freundliches Foyer sowie ansprechende Therapie- und Aufenthaltsräume gehören in unserer Residenz zum Standard. Das gemütliche Café und der Friseur sind für Bewohner, Besucher und die Allgemeinheit geöffnet und machen die Residenz zu einem lebendigen Bestandteil von Weinsheim.
Ob selbstständig in einem gemütlichen Apartment oder liebevoll umsorgt in einem unserer freundlichen Pflegezimmer - bei uns wohnen Sie oder Ihre Lieben geborgen, mit umfangreichen Serviceleistungen. Zahlreiche Freizeitaktivitäten, Bewegungs- und Kreativangebote, kulturelle und jahreszeitliche Veranstaltungen und Ausflüge sowie die individuellen Aktivitäts- und Beschäftigungsangebote runden unser Programm ab. Abwechslung wird hier ganz groß geschrieben.
Unser Apartment-Komplex besteht aus 35 Ein- bis Zwei-Zimmer-Apartments von 16 bis 56 qm. Und in allen Wohnungen ist Platz für persönliche Möbel. Dabei ist jedes Apartment seniorengerecht ausgestattet und hat ein eigenes Badezimmer. Auch eine Küchenzeile, Telefonanschluss und teilweise Balkon oder Terrasse sind inklusive. Für das gute Gefühl der Sicherheit in den „eigenen vier Wänden“ sorgt rund um die Uhr unser 24-Stunden-Notruf. Gerne können Sie auch Ihr Haustier zu uns mitbringen. Schließlich sollen sich unsere Bewohner bei uns wohlfühlen – ganz wie Zuhause.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   ProSeniore Residenz Amandusstift
  • Anschrift Reitgasse 20
  •   67551 Worms

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