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Haus Edelberg Senioren-Zentrum Weingarten


Das Senioren-Zentrum liegt im Herzen der über 1.000 Jahre alten Winzergemeinde Weingarten. Die idyllische und ländliche Lage zwischen dem Kraichgau und der Oberrheinischen Tiefebene ermöglicht ein ruhiges und besinnliches, aber dennoch abwechslungsreiches und komfortables Leben.

Das Senioren-Zentrum sowie unsere Bewohner sind stark in das Leben von Weingarten integriert und prägen dessen Gemeindebild auf ganz besondere Weise mit.

Über die Stadtbahn ist Weingarten direkt mit der alten Residenzstadt Karlsruhe mit ihren zahlreichen Geschäften, Cafés und Restaurants sowie einem vielfältigen gesellschaftlichen und kulturellen Angebot, wie auch mit der Barockstadt Bruchsal verbunden.

Das Senioren-Zentrum Weingarten zeichnet sich durch seine elegante und niveauvolle Raumgestaltung aus. So verleihen zum Beispiel große Fensterfronten allen Räumlichkeiten eine freundliche und helle Atmosphäre.

Der barrierefreie Außenbereich mit einer schönen Grünanlage samt Therapiegarten sowie zahlreichen Sitzgelegenheiten lädt zum Spazierengehen und Verweilen ein. Beliebter und belebter Treffpunkt ist das hauseigene Restaurant im Erdgeschoss.

Hier veranstalten wir regelmäßig unsere hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Feste im Rahmen des „EdelbergAktiv“-Programms. Zudem stehen Ihnen ein Andachtsraum, die Bibliothek, der Fernsehraum, unser Hausfrisör, die Therapieräume sowie die Begegnungsstätte der Gemeinde jederzeit zur Verfügung.

In den Wohnbereichen können Sie sich mit Ihren Angehörigen und Bekannten oder neu gewonnenen Freunden in den Bewohnertreffs oder auf der Dachterrasse zum gemütlichen Plausch verabreden.

In unserem Behüteten Wohnbereich können wir mit unserem speziellen Pflege- und Betreuungskonzept gezielt auf die Bedürfnisse demenziell erkrankter Bewohner eingehen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.066,06 € 1.777,07 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Haus Edelberg Senioren-Zentrum Weingarten
  • Anschrift Kanalstr. 15-17
  •   76356 Weingarten

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