Das Vincentinum liegt nicht nur inmitten des schönen und grünen Stadtteils Lehel - umgeben von dem Englischem Garten und der Isar - es ist auch ein Senioren- und Pflegeheim mit langer Tradition. So wurde es 1857 als erste Pflegeeinrichtung dieser Art in München gegründet und damals durch die Niederbronner Schwestern geführt. Als Besonderheit ist zudem wohl zu nennen, dass der bekannte Architekt Gabriel Seidl 1901 durch den Prinzregent Luitpold für die Gestaltung des Neubaus beauftragt wurde, was sich im ansprechenden Stil von Haus und Gartenanlage widerspiegelt. Das bewohnerorientierte Konzept des Senioren- und Pflegeheims Vincentinum, ist ein besonderes Merkmal unserer Einrichtung. Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden ganz individuell betreut - ganz nach ihren Bedürfnissen und der durchgeführten Biographiearbeit. Dank qualifizierter Fachkräfte und kontinuierlicher Fortbildungsmaßnahmen, kann eine gute pflegerische Versorgung gewährleistet werden. In das Pflege- und Betreuungskonzept fließen zudem die Grundsätze der Validation von Naomi Feil maßgeblich mit ein. Umfangreiche Beschäftigungsmethoden, die Kreativität und Mobilität fördern, lassen Jedem die Wahl, in dem vielseitigen Angebot, die individuell passenden Interessen zu befriedigen. Von Mal- und Töpferrunden bis hin zum Yoga - es wird für Alle etwas geboten. Für Abwechslung sorgen zudem verschiedene, saisonal orientierte Veranstaltungen, wie das Frühlingsfest oder das Neujahrskonzert. Auch aktuelle Themen und Ereignisse werden im Programm mit aufgenommen. So wird beispielsweise zur Fußball EM im Hause Vincentinum ein Public Viewing veranstaltet. Durch die Vielfalt der Angebote bietet die Einrichtung, neben einem qualitativ hochwertigen und ganzheitlichen Pflege- und Betreuungskonzept, ein Zuhause für Seniorinnen und Senioren sowie Pflegebedürftige Menschen aller Altersklassen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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