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SeniorenWohnen Kirchberg


Das Seniorenwohnen Bad Reichenhall – Kirchberg ist ein gepflegtes Gebäude, das mit seinen vielen Balkonen und seinem Wohnhauscharakter eine angenehme Atmosphäre der Geborgenheit und Ruhe ausstrahlt. Alle Appartements haben entweder eine schöne Terrasse oder einen Balkon. Flache Gehwege führen durch unsere großzügige Gartenanlage, mit dem Aufzug erreichen Sie bequem und mühelos jede Etage.

Das Seniorenwohnen Bad Reichenhall – Kirchberg liegt sehr ruhig am Stadtrand Bad Reichenhalls unterhalb des „Predigtstuhls“ und nur einen Spaziergang von der Talstation der Bergbahn entfernt. In nur zehn Gehminuten erreichen Sie die schöne Fußgängerzone der Stadt mit vielen Geschäften. Die Haltestelle des Citybusses befindet sich gleich vor der Haustür, der Bahnhof Kirchberg mit Anschluss zum öffentlichen Fern- und Nahverkehr ist fünf Gehminuten entfernt. Unser Haus ist über die A 8, Ausfahrt Bad Reichenhall, bequem und gut zu erreichen. Und auch zum Flughafen Salzburg gelangen Sie schnell.

Bad Reichenhall ist berühmt für sein hervorragendes Klima und für besonders gute, reine Luft. Speziell Patienten mit Atemwegserkrankungen finden hier Erholung und Linderung. Der Organismus wird spürbar aktiviert und die Nerven werden beruhigt. Die therapeutische Wirksamkeit der Alpensole machte sich übrigens schon Maximilian II. zunutze, und auch heute suchen prominente Künstler wie Sänger oder Schauspieler Bad Reichenhall auf, um die heilsame Kurluft einzuatmen und ihre Stimme zu pflegen. Die schöne Gegend um Bad Reichenhall lädt zu allen Jahreszeiten zu vielen Aktivitäten und Unternehmungen ein.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SeniorenWohnen Kirchberg
  • Anschrift Thumseestr. 9
  •   83435 Bad Reichenhall

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Petra Scheer

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Rabea Petry

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Iris Schwank

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Brigitte Wahl

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