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Seniorenzentrum Marienheim


Hell und freundlich präsentiert sich das Gesundheits- und Pflegezentrum AllgäuStift Marienpark beim Betreten des großzügigen und modernen Foyers. Begrüßt werden Besucher und Gäste am freundlichen Empfang.

Das Bistro Café Maximilian mit Kinderspielecke ist täglich geöffnet und beliebter Treffpunkt zum geselligen Austausch. Aus dem Josef Landes-Saal klingt Orchestermusik, regelmäßig finden in dem schönen Veranstaltungsraum auch Diavorträge, Filmvorführungen, Wochenmärkte und jahreszeitliche Feste statt. Friseur- und Kosmetiksalon, Boutique / Nähstube, Fußpflege und Kiosk ergänzen das Angebot der kleinen Ladenpassage.

Für Tierfreunde gibt es zahlreiche tierische „Mitbewohner“ wie Ziegen, Hasen, Hauskatzen und Hühner. Singkreise, Gymnastik, Vorträge und Gedächtnistraining, Modenschauen, Clownbesuche und vieles mehr bieten Unterhaltung und Abwechslung.

Neben den regulären Gottesdiensten in der hauseigenen Kapelle gibt es im Marienpark spezielle Gottesdienste mit allen Sinnen für Menschen mit Demenz.

Die Architektur und räumliche Ausstattung der Pflegewohnbereiche orientieren sich an den aktuellen Empfehlungen führender Institutionen aus der Wissenschaft und der Praxis, z.B. dem Institut für Gerontologie der Univ. Heidelberg und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe.

Im Vordergrund steht die Wohnlichkeit. In den zehn Pflegewohnbereichen des Marienheims stellt die Wohnküche das Herzstück der Gemeinschaften dar. Hier wird das alltägliche Leben der rund 15 Bewohner eines Wohnbereiches gemeinsam gestaltet. Hier werden Mahlzeiten eingenommen, vielseitige Aktivitäten angeboten, wird Zeitung gelesen und gemeinsam gefeiert.

Pflegekräfte, Betreuungsassistenten und Hauswirtschaftsmitarbeiter bilden unter Einbeziehung der Bewohner ein familiäres Team - klassisches Abteilungsdenken weicht dem Charakter der gemeinsamen Verantwortung für den Bewohner und die Qualität der Betreuung und Pflege.

Im eigenen Zimmer finden die Bewohner Rückzug und Ruhe. Die großzügigen Fensterfronten erfüllen den Raum mit Helligkeit und gewähren auch vom Pflegebett aus einen Blick ins Freie, oftmals sogar in die Allgäuer Alpen. Die Bewohner können ihr Zimmer nach Geschmack und Belieben einrichten und gestalten. Jedes Zimmer verfügt über ein eigenes Bad.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenzentrum Marienheim
  • Anschrift Rübezahlweg 1
  •   87437 Kempten

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