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Seniorenzentrum Haus Regenta


Das 1153 erstmals erwähnte Bad Schussenried liegt mitten im Herzen Oberschwabens und ist ein moderner Kurort mit ca. 8200 Einwohnern. Die Heiterkeit der Landschaft mit ihren Wäldern und romantischen Seen sowie das Prämonstratenser-Kloster haben die Menschen und die Geschichte von Stadt und Umland geprägt.

Im Ortszentrum von Bad Schussenried ist das Haus ganz in das Gemeindeleben eingebettet. Hier haben Sie die Möglichkeit am kulturellen Angebot des Kurortes teilzunehmen. Es finden beispielsweise regelmäßig Theateraufführungen des Städtekulturrings sowie Konzertveranstaltungen der städtischen Kurverwaltung in der hiesigen Stadthalle statt. Berühmt sind auch die „Bad Schussenrieder Abende“ im prächtigen Bibliotheksaal des Prämonstratenser-Klosters.

Mit seiner zentralen Lage können vom Haus kleinere Besorgungen bequem zu Fuß erledigt werden. Das 8500 qm große Gartengrundstück ist dabei ein kleines Paradies, das zum Spazierengehen und Verweilen einlädt. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Haus ein neues Zuhause für Sie wird.

Bei uns leben Sie in überschaubaren Wohnbereichen mit jeweils eigenem Gemeinschaftsraum. Hier findet der Tagesablauf statt – vom Frühstück über die Mittag-, Abend- und Zwischenmahlzeiten bis hin zu den verschiedensten Betreuungsangeboten. Sie haben auch die Gelegenheit, neue Bekanntschaften zu schließen und gemeinsam mit Ihren Mitbewohnern die Zeit zu gestalten. So wird eine Vielzahl an Beschäftigungen angeboten – von Gymnastik sowie Kraft- und Balance-Training über gemeinsames Singen, Basteln, Kochen und Backen bis zu den jahreszeitlichen Festen und gemeinsamen Ausflügen. Jeder der fünf Sinne wird angeregt und vorhandene Fähigkeiten und bisherige Leidenschaften werden erhalten bzw. gefördert.

Durch gezielte Pflegemaßnahmen werden die vorhandenen Fähigkeiten erhalten und gefördert. Wir bemühen uns um eine Stabilisierung und Steigerung des Aktivitätsniveaus der Bewohner und garantieren bestmögliche Versorgung gemäß unserem Leitspruch: Lebendige Pflege!

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.824,83 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenzentrum Haus Regenta
  • Anschrift Bahnhofstr. 10
  •   88427 Bad Schussenried

Beste Empfehlung

Petra Scheer

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Silke Mauer

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Brigitte Wahl

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Iris Schwank

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