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SeniorenWohnen Neu-Ulm Ludwigsfeld


Das Seniorenwohnen Ludwigsfeld in Neu Ulm erstreckt sich über vier freundliche, helle Etagen und ist komplett behindertengerecht erbaut. Das ganze Haus strahlt eine angenehme Atmosphäre aus. Schon im Eingangsbereich erfreut das geschmackvolle Ambiente der Einrichtung. Ein kunstvolles Wandmosaik, die offene Rezeption, viele kleine Details, die dazu beitragen, dass Sie sich gleich wohlfühlen. Ein Frisörsalon, eine Fußpflege- und Massagepraxis befinden sich übrigens direkt im Haus.

Das Seniorenwohnen Ludwigsfeld in Neu Ulm genießt eine sehr zentrale und doch außerordentlich ruhige Lage. In unserem großen Garten können Sie jederzeit Ruhe und Erholung finden Einer spontanen Unternehmungslust, wie beispielsweise einem kleinen Stadtbummel, steht nichts im Wege, denn unmittelbar vor der Haustür und wenige Minuten entfernt an der Straße, befinden sich Bushaltestellen, von denen aus Sie eine direkte Verbindung zu den Innenstädten von Neu-Ulm und Ulm haben. Aber auch im Stadtteil Ludwigsfeld selbst gibt es etliche Bäckereien, eine Metzgerei, einen Supermarkt, eine Post, eine Bank, verschiedene Arzt- und Krankengymnastikpraxen und einige hübsche Cafés und Restaurants. Das Seniorenwohnen Ludwigsfeld ist bequem von den Autobahnen A7, A8 und der B30 aus zu erreichen.

Ludwigsfeld, benannt nach dem bayerischen Märchenkönig Ludwig II, liegt nur fünf Kilometer von Ulm entfernt ein wenig südlich von Neu-Ulm, dem bayerischen Teil dieser schönen Doppelstadt an der Donau. Neben dem berühmten Ulmer Münster, das den höchsten Kirchturm weltweit sein eigen nennt, gehören wunderschöne historische Stadtviertel wie das Fischer- und Gerberviertel, romantische Brücken und ein auffällig schön geschmücktes gotisches Rathaus zum Stadtbild. Erholung in der Natur bietet die Friedrichsau in Ulm mit herrlichen Gärten, Aquarium, Tropenhaus und sogar einem Minigolfplatz. Ulm verfügt über eine originelle Museums- und Theaterlandschaft, wie beispielsweise das Deutsche Brotmuseum von 1955 oder das Ulmer Theater, das erste Stadttheater Deutschlands, das schon 1641 gegründet wurde. 1879 wurde übrigens Albert Einstein in Ulm geboren.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SeniorenWohnen Neu-Ulm Ludwigsfeld
  • Anschrift Hasenweg 8
  •   89231 Neu-Ulm

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Rabea Petry

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