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Rotkreuzheim


1958 wurde das ROTKREUZHEIM erstmalig in Betrieb genommen. In der Folge entstanden mehrere Erweiterungsbauten. Der bestehende Gebäudekomplex wurde 1996 bis 1998 generalsaniert.

Auf Grund der langen Tradition unseres Hauses gibt es Bewohner, welche heuer das 25. Heimjubiläum feiern (bisheriger Rekord 33 Jahre). Ebenso verhält es sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: 10, 20 oder 30 Jahre Betriebszugehörigkeit sind keine Seltenheit.
Viele unserer Pflegefachkräfte, darunter auch die meisten Wohnbereichsleitungen, sind länger als 10 Jahre im Rotkreuzheim tätig und haben sich bewährt. Das Gleiche gilt natürlich auch für die Hilfskräfte in der Pflege, für die hauseigene Reinigung und Hauswirtschaft sowie für die bekannt gute hauseigene Küche.

Viele unserer Bewohner kennen unser Haus, lange bevor sie bei uns einziehen. Sie besuchen unseren offenen Mittagstisch oder bestellen sich Essen auf Rädern. Unsere Sozialstation (untergebracht im betreuten Wohnen KÖNIGSGARTEN – Udetstraße in der Nähe des Rotkreuzheimes) betreut viele unserer zukünftigen Bewohner im Vorfeld des Heimeinzuges. Die Tagespflege im Rotkreuzheim ermöglicht, dass pflegebedürftige Personen tagsüber gut betreut und versorgt sind, am Abend aber wieder nach Hause kommen. In der Kurzzeit- und Verhinderungspflege bieten wir die Möglichkeit, dass pflegende Angehörige auch einmal Urlaub machen können oder im Falle eines eigenen Krankenhausaufenthaltes die Versorgung ihres Betreuten sichergestellt ist.
Der Fahrdienst des BRK Kreisverbandes mit seiner Flotte von mehr als 16 Fahrzeugen bietet Liegendtaxifahrten, Behindertenfahrten im Rollstuhl sowie einen begleiteten Fahrdienst. Die Einsatzzentrale des Fahrdienstes befindet sich im Rotkreuzheim. Ebenso im Rotkreuzheim befindlich ist auch die Hausnotrufzentrale für Niederbayern und die Oberpfalz und dem zugehörigem Hausnotrufdienst für Stadt und Landkreis Regensburg.
Ein eigenständiger Wohnbereich für jüngere und an MS erkrankte Personen mit maximal 20 Plätzen rundet unser Angebot ab.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Rotkreuzheim
  • Anschrift Rilkestr. 8
  •   93049 Regensburg

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