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SeniorenWohnen Bad Füssing


Bad Füssing liegt eingebettet inmitten eines Landschafts- und Vogelschutzgebietes. Flanieren Sie im Kurpark zwischen Kräutern und Blumen, besuchen Sie das schöne Wildgehege, genießen Sie den fantastischen Blick von der Aussichtsplattform auf die Pockinger Heide. Bad Füssing bietet viele Möglichkeiten für schöne Ausflüge in die nähere Umgebung. Es ist nicht weit bis Altötting, dem größten Marien- und Wallfahrtsort Bayerns und auch Burghausen, mit der längsten Burganlage Europas, liegt ganz in der Nähe. Sie erreichen uns mit dem Auto über die A3 Nürnberg-Regensburg-Passau-Linz, Abfahrt Pocking.

Bad Füssing zählt zu den beliebtesten und berühmtesten Kurorten, gelegen in wunderschöner Naturlandschaft im Herzen Bayerns.

1938 fand man hier im idyllischen Niederbayern in rund 1.000 Meter Tiefe zwar kein Erdöl, wonach man eigentlich suchte, sondern Wasser. Heißes sprudelndes Heilwasser mit ungewöhnlich hohem Mineralien- und Schwefelgehalt. Die besondere Heilwirkung des Thermalwassers machte Bad Füssing seit den 50er Jahren zu einem beliebten Kurort. Bad Füssing bietet viel Komfort und Abwechslung. Möchten Sie eine Kutschfahrt durchs verträumte Inntal machen? Wollten Sie schon immer mal mit einem Ballon durch die Lüfte fahren? Oder Ihr Glück in der Spielbank versuchen? In Bad Füssing lassen sich viele Wünsche in die Tat umsetzen. Zahlreiche Restaurants mit bayerischen und internationalen Spezialitäten bieten einen Gaumenschmaus erster Klasse in niveauvollem Ambiente.

Herrliche Thermalbäder, gespeist von einer 56°C heißen schwefelhaltigen Quelle, wundervolle Parkanlagen und ein charmanter Ortskern, in dessen Nähe sich das Seniorenwohnen Bad Füssing befindet. Das Seniorenwohnen Bad Füssing bietet Ihnen den Komfort eines Hotels: mit Schwimmbad, Physiotherapiepraxis, Frisörsalon und einem Garten-Café. Wohnen Sie dort, wo andere (K)Urlaub machen und genießen Sie Ihren Ruhestand mit allen Annehmlichkeiten, die ein Kurort zu bieten hat.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.560,78 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SeniorenWohnen Bad Füssing
  • Anschrift Münchener Str. 7
  •   94072 Bad Füssing

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