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SeniorenWohnen Am Bruderwald


Das Seniorenwohnen „Am Bruderwald“ in Bamberg ist ein attraktives vierstöckiges Gebäude mit großem, schönem Garten. Jedes Appartement hat einen eingezogenen Balkon, der im Inneren einen reizvollen Erker bildet. Das Haus zeichnet sich durch seine gelungene Innenarchitektur aus. Schon beim Betreten der Eingangshalle, die stets den Jahreszeiten entsprechend dekoriert wird, hat man ein wohliges Gefühl. Hell und freundlich eingerichtet, modern und doch gemütlich. Hier befinden sich auch gleich die umfangreiche Bibliothek, das hübsche offene Café mit Terrasse und unser großer Veranstaltungsraum. Die mit vielen Bildern geschmackvoll gestalteten Räumlichkeiten unterstützen die Philosophie unseres Hauses als Stätte der Begegnung und des Miteinanders.

Das Seniorenwohnen „Am Bruderwald“ liegt auf einer Anhöhe, südlich über der Bamberger Altstadt, in einem ruhigen Wohngebiet in reizvoller Umgebung direkt neben dem Bruderwald mit seinen schönen, gepflegten Spazierwegen. Ideal für erholsame Stunden im Grünen. Die Buslinie zum Bamberger Zentrum liegt in unmittelbarer Nähe. Einkaufsmöglichkeiten gibt es rund ums Seniorenwohnen „Am Bruderwald“: Zwei Supermärkte mit großem Sortiment, Postschalter und Floristikabteilung. Im nahegelegenen Klinikum stehen Ihnen im Medizinischen Versorgungszentrum viele Fachärzte zur Verfügung. In Bamberg gibt es den Wochenmarkt, den Bauernmarkt und natürlich viele attraktive Geschäfte in der Fußgängerzone.

Bamberg, die Stadt an der Regnitz, wurde 1993 von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt. Sie zählt ohne Übertreibung zu den schönsten Städten Deutschlands. Wundervolle verwinkelte Gassen mit historischen Häuserfassaden bilden die traumhafte Kulisse für Kunst- und Kulturinteressierte oder Stadtbummler. Die Stadt hat viele Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten zu bieten. Zu ihnen zählt der Bamberger Dom, der den berühmten Bamberger Reiter aus dem Jahr 1230 beherbergt, die barocke Neue Residenz und das Alte Rathaus, das kurioserweise mitten in die Regnitz gebaut wurde.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SeniorenWohnen Am Bruderwald
  • Anschrift Lobenhofferstr. 6
  •   96049 Bamberg

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Rabea Petry

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