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AZURIT Seniorenzentrum Schillerhöhe


Das Haus liegt im Ortsteil Weimar-Schöndorf. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Dank günstiger Verkehrsanbindungen sind Sie in kurzer Zeit in der Weimarer Innenstadt.

Schon beim Eintreten in das eindrucksvolle Foyer ist die besondere Atmosphäre unseres Hauses spürbar: Das AZURIT Seniorenzentrum Schillerhöhe befindet sich in einem ehemaligen Vier-Sterne-Hotel. Hier bieten wir 131 Bewohnern ein liebevolles Zuhause in einem nicht alltäglichen Ambiente. In den hell und freundlich eingerichteten Zimmern mit geschmackvollen Möbeln und farblich harmonisch aufeinander abgestimmten Stoffen und Dekorationen fühlen unsere Bewohner sich sichtlich wohl. Die Zimmer verfügen über ein eigenes Bad/WC und sind nach neuesten Qualitäts-, Komfort- und Sicherheitsansprüchen ausgestattet. Die schöne Außenterrasse mit gemütlichen Sitzgruppen und – wichtig im Sommer! - lauschigen Schattenplätzchen lädt zum Verweilen im Freien ein. Ein beliebter Aufenthaltsort ist unser öffentliches Café/Restaurant, wo sich Kontakte zwischen Bewohnern und Gästen von außerhalb ganz zwanglos ergeben.

An Demenz erkrankte Bewohner finden in unserem behütenden Wohnbereich ein liebevolles, sicheres Zuhause, wo sie nach einem besonderen Konzept gepflegt und betreut werden.

Den Tag in unserem Haus können Sie ganz persönlich nach Lust und Laune gestalten. Ein abwechslungsreiches Beschäftigungsprogramm sorgt dafür, dass im Alltag keine Langeweile aufkommt. Gymnastik, Gedächtnistraining, Sing- und Bastelkreise sowie Film- und Spieleabende werden regelmäßig angeboten. In unseren großzügigen Veranstaltungsräumen finden das ganze Jahr über verschiedene Events wie Themenabende, Konzerte, Buchlesungen oder Ausstellungen statt. Ausflüge in die Umgebung, der Besuch kultureller Veranstaltungen und jahreszeitliche Feste runden das Angebot ab.
Eine Besonderheit sind unsere deutschlandweiten Urlaubsfahrten, die wir mit unseren Bewohnern zweimal im Jahr unternehmen (mit behindertengerechten Fahrzeugen).

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   AZURIT Seniorenzentrum Schillerhöhe
  • Anschrift Ernst-Busse-Str. 29
  •   99427 Weimar

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