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Haus am Bürgerpark


Das Haus am Bürgerpark in Neuenhaus bietet pflegebedürftigen Hilfesuchenden jeden Alters einen exklusiven Lebensraum. Das im Jahr 1860 errichtete denkmalgeschützte ehemalige Amtsgericht in Neuenhaus wurde mit Liebe zum Detail renoviert und saniert. Hierbei wurden die Dachfläche sowie die stark in Mitleidenschaft gezogenen Fassaden erneuert, das Dachgeschoss ausgebaut und mit hoch schalldämpfenden Fenstern in Anlehnung an den Urzustand rekonstruiert. Das Baukonzept erfüllt sämtliche Ansprüche an ein seniorengerechtes Wohnen mit Flair.
Unser qualifiziertes und freundliches Team versorgt und betreut die Bewohner nach ihren individuellen Bedürfnissen. Die Förderung und Erhaltung der höchst möglichen Eigenständigkeit stehen dabei im Kern unseres Pflegeauftrages. In unmittelbarer Zentrumsnähe gelegen, besteht die Möglichkeit, durch kurze Wege aktiv am Gesellschaftsleben teilzunehmen. Die Qualität der Pflege und Betreuung wird im Haus am Bürgerpark im Rahmen eines erprobten Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft.
Unsere Pflegeappartements sind hell und freundlich eingerichtet, sie sind barrierefrei und verfügen je über ein eigenes Badezimmer. Hohe Räume und große Fenster bieten den Bewohnern in dem denkmalgeschützten Gebäude ein ideales Wohnumfeld. Die Pflegeappartements mit einer Wohnfläche von 23 qm bis 35 qm sorgen für ausreichend Raum und schaffen ideale Rückzugsmöglichkeiten. Der liebevoll renovierte
große Aufenthaltsraum sowie die großzügig gestalteten Wintergärten laden zu Veranstaltungen, Konzerten und zu vielen weiteren Gelegenheiten zur Freizeitgestaltung ein. Im Aufenthaltsraum werden die gemeinsamen Mahlzeiten, ob Normal-, Schon- oder Diätkost eingenommen. Natürlich ist auch die Einnahme der Mahlzeiten im eigenen Appartement denkbar.
Das Haus am Bürgerpark schafft vielfältige Möglichkeiten, Gemeinschaft zu erleben: Ausflüge, Sing-, Spiele- und Vorlesenachmittage, regelmäßige Kaffeetafeln, regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen und Jahresfeste, Seniorengymnastik, Therapieangebote, Bastelgruppen und vieles mehr stehen auf dem wöchentlichen Unterhaltungsprogramm.
Ein nach alten Plänen liebevoll restaurierter Lese- und Besinnungsraum mit Kreuzgewölbe bietet zudem die Möglichkeit, Ruhe zu finden. Der direkt angrenzende Park (Bürgerpark) lädt zum Verweilen und Spazieren ein, ob allein, mit Betreuungskräften unseres Hauses oder gemeinsam mit Angehörigen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.338,41 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Haus am Bürgerpark
  • Anschrift Hauptstr. 6
  •   49828 Neuenhaus

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