?>







Mit Absenden des Fomulars erklären Sie sich einverstanden mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten, damit wir für Sie kostenfrei einen Pflegeplatz finden können.

Care Vita Senioren-Wohngemeinschaft & Betreutes Wohnen


Zwischen modernen Ein- und Zweifamilienhäusern in einer verkehrsberuhigten Zone und direktem Zugang zur Hafenpromenade mit all seinen Einkaufs- und Erholungsmöglichkeiten liegt das geplante Neubauvorhaben. Ein idealer und zukunftsträchtiger Standort für ein selbstbestimmtes Leben im Alter und eine betreute und sinnerfüllte Lebensgestaltung.
- 2 ambulant betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt 24 Apartments, großzügigen Gemeinschaftsflächen und Küchen, Balkonen, Terrasse und Gartennutzung
- 8 helle Ein- und Zweizimmerapartments im 2. Obergeschoss mit Blick bis auf das Wasser und eigener Loggia bzw. Balkon, teilweise mit Atrium


Das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss:

Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften bestehen aus jeweils 11 modernen und barrierefreien Einzimmerapartments inkl. Duschbad und einem Gästezimmer. Neben den knapp 24 m² großen Apartments stehen den Bewohnern die Gemeinschaftsküche nebst großzügigem Aufenthaltsraum, der auf der Südseite gelegene Balkon und der Garten (zur Nutzung) zur Verfügung.
Der ambulante Pflegedienst, der rund um die Uhr den Bewohnern auf der jeweiligen Etage zur Verfügung steht, sichert eine individuelle und optimale Versorgung ab.
Das innovative Pflege- und Wohnkonzept mit der Nähe zu den Menschen und der Fokussierung auf die ambulante Pflege, bei einem besseren Betreuungsschlüssel als in Altenheimen, führt zur höheren Zufriedenheit von pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen.


Das 2. Obergeschoss - Betreutes Wohnen für Singles und Paare

Im 2. Obergeschoss befinden sich komfortable Ein - und Zweizimmerapartments, die sich perfekt sowohl für Einzelpersonen, als auch für Paare eignen.
Die Wohnflächen liegen zwischen ca. 36 und 55 qm. Die sechs größeren Wohnungen verfügen zusätzlich über einen Balkon oder eine Loggia. Die beiden nach Süden gelegenen Wohnungen verfügen zusätzlich über ein Atrium. Gemeinsam haben alle Wohnungen den gehobenen Ausstattungsstandard und den Blick bis auf das Wasser. Beim im Hause tätigen Pflegdienst können die Bewohner individuell Pflege- und/oder Serviceleistungen nach Bedarf abrufen

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.349,97 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 131 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 805 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.319 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.855 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.096 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Care Vita Senioren-Wohngemeinschaft & Betreutes Wohnen
  • Anschrift An den Hainbuchen 39
  •   14542 Werder

Beste Empfehlung

Iris Schwank

Iris Schwank

Rabea Petry

Rabea Petry

Nina Krasniqi

Nina Krasniqi

Brigitte Wahl

Brigitte Wahl

Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Werder oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.

0800 800 6660

Ein Service der ProAgeMedia GmbH & Co. KG | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Impressum

Sie suchen einen freien Pflegeplatz?

Wir helfen Ihnen, einen freien Platz in Ihrer Region zu finden - schnell, kompetent und kostenlos.
Montag-Freitag von 8:00 - 16:30 Uhr
0800 800 666 0