Das Haus Edelberg Senioren-Zentrum Östringen ist in vier Wohnbereiche gegliedert, die Einzel- und Doppelzimmer umfassen. Diese sind nach Östringen’schen Ortsteilen sowie nach dem Siegfriedsbrunnen benannt, der an die Nibelungensage angelehnt ist. Im ersten Obergeschoss befinden sich die Wohnbereiche „Eicherlberg“ mit 20 Pflegeplätzen und „Siegfriedsbrunnen“, ebenfalls mit 20 Pflegeplätzen. Der „Siegfriedsbrunnen“ ist ein spezieller, beschützender Wohnbereich für dementiell erkrankte Bewohner, an den sich ein ebenfalls beschützender Demenzgarten anschließt. Im zweiten Obergeschoss befindet sich der Wohnbereich „Odenheim“ (40 Pflegeplätze) und im 3. Obergeschoss schließlich der vierte Wohnbereich namens „Tiefenbach“ mit 27 Pflegeplätzen.
Allen Bewohnern steht die großzügig angelegte Gartenanlage zur Verfügung, die besonders im Frühling und Sommer zu Spaziergängen einlädt. Weiterhin bietet das Haus Edelberg Senioren-Zentrum Östringen seinen Bewohnern ein großes Restaurant mit Zugang zur Dachterrasse, einen Andachtsraum, einen Therapieraum und eine Bücherecke. Zur Entspannung können die Bewohner die Pflegebäder auf den Wohnbereichen selbstständig und auch mit Hilfestellung durch das Pflegepersonal nutzen. Das soziale Leben auf den Wohnbereichen findet in den Gemeinschaftsräumen statt, in denen alle Mahlzeiten zu sich genommen werden können, in denen aber auch Gruppenaktivitäten stattfinden. Das Haus Edelberg Senioren-Zentrum Östringen ermöglicht seinen Bewohnern darüber hinaus, an einem abwechslungs- und umfangreichen Therapie- und Betreuungsangebot teilzunehmen.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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