Moderne, lichtdurchflutete Architektur, die sich harmonisch in die Umgebung einfügt, so präsentiert sich das Haus Urban. Die Fassade strahlt in warmem gelb und orange und verleiht dem Gebäude eine angenehme, einladende Atmosphäre. Umgeben von Bäumen und viel Grün bietet es seinen Bewohnern auch die Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten und spazieren zu gehen.
Großzügige, helle und freundliche Zimmer stehen bezugsfertig bereit – auf Wunsch ist eine Eigenmöblierung möglich. Hauseigene Küche, Wäscherei, Restaurant, Wiener Café, Friseur und Andachtsraum bieten eine umfassende Infrastruktur und garantieren eine optimale Pflege und Betreuung.
Der Neubau wurde im Juli 2011 eröffnet und bietet 89 Menschen liebevolle Pflege und Betreuung. Geschmackvolle Einrichtung und funktionale Ausstattung verleihen den 79 Einzel- und 5 Doppelzimmern ein Ambiente zum Wohlfühlen.
Im Haus Urban wird Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege angeboten. Der Schwerpunkt im Betreuungskonzept liegt auf der Betreuung von Schwerstpflegebedürftigen und Menschen mit Demenz. Kleine, überschaubare Wohngruppen mit jeweils eigener „Guten Stube“ ermöglichen Aktivitäten und Betreuungsangebote. Alltagsnormalität statt Pflegealltag steht dabei im Vordergrund. Die Bewohner haben die Möglichkeit, sich im Sinne einer Hausgemeinschaft aktiv einzubringen. Präsenzkräfte als Alltagsbegleiter unterstützen und koordinieren die Aktivitäten und stehen als Begleiter zur Seite. Die individuellen Bedürfnisse und lieb gewonnenen Gewohnheiten werden respektiert. Menschen mit Demenz werden in die Wohngruppe integriert. Neueste technische Hilfsmittel mit Funktechnik ermöglichen auch weglaufgefährdeten Menschen mehr Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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