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Senioren-Wohnpark - Coswig


Der Senioren-Wohnpark Coswig liegt am Rande der Stadt Coswig/Anhalt. Das Zentrum der Stadt ist in 15 Minuten zu Fuß zu erreichen. Eine Bushaltestelle gibt es direkt vor der Einrichtung.

Die gesamte Region eignet sich hervorragend für interessante Ausflüge, da Coswig das „Tor zum Fläming“ traumhaft zwischen den Hügeln des Flämings im Norden und der abwechslungsreichen Auenlandschaft im Süden am rechtsseitigen Ufer der Mittleren Elbe liegt. In unmittelbarer Umgebung erreichen Besucher den weltberühmten „Wörlitzer Park“, die Lutherstadt Wittenberg sowie die Bauhausstadt Dessau.

Coswig selbst verfügt über eine interessante Vergangenheit und hat einige Sehenswürdigkeiten zu bieten. Anziehungspunkt für Gäste aus nah und fern ist das Rathaus, die Kirche „Sankt Nicolai“, das Schloß und die historischen Straßen und Häuser am Elbufer der Stadt. Die Silhouette der Altstdt und die Elbe ergeben ein faszinierendes Panorama. Rathaus- und Kirchturm sowie der Turm des Schlosses sind echte Coswiger Wahrzeichen.

Der Senioren-Wohnpark Coswig ist auf die Betreuung und Pflege alter und/oder pflegebedürftiger Menschen spezialisiert. Das Haus wurde 1995 neu gebaut und verfügt über 143 Betten, davon 23 in Einzelzimmern. Das Gebäude liegt in einer großzügig angelegten parkähnlichen, behindertengerechten Gartenanlage, die zu erholsamen Spaziergängen einlädt. Ausreichende Sitzgelegenheiten laden ein, die Natur zu erleben, Ruhe zu finden und sich zu erholen.

Die Hauptaufgabe ist die Pflege und Betreuung von „Pflegebedürftigen“ und folgt einem ganzheitlichen Ansatz. Das heißt: Die körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnisse der Bewohner werden in gleichem Maße berücksichtigt. Wir wollen Ihnen nicht nur eine behagliche Atmosphäre bieten, sondern ein Höchstmaß an Selbständigkeit erhalten. Ein gut ausgebildetes Team von Mitarbeitern steht für Ihre Pflege und Versorgung bereit, um Ihnen den Lebensabend so angenehm wie möglich zu gestalten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.222,81 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senioren-Wohnpark - Coswig
  • Anschrift Berliner Str. 36
  •   06869 Coswig

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