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Senioren-Residenz Am Alten Rathaus


So leben Sie


Die Pflege-Residenz „Am Alten Rathaus“ wurde im April 2016 eröffnet. Das neue Gebäude bietet daher alle Voraussetzungen und Annehmlichkeiten, die in der Pflege heute von Bewohnern und Angehörigen erwartet werden. Die Residenz strahlt eine angenehme Hotelatmosphäre aus. Schon im Foyer wird die Großzügigkeit der Raumplanung sichtbar. Das offene frei zugängliche Empfangspult mit Barrierefreiheit ist auch für Rollstuhlfahrer problemlos zu erreichen.

Unsere Pflege-Residenz ist in überschaubare Einheiten eingeteilt. So entsteht eine gemütliche und familiäre Atmosphäre, in der sich die Menschen gleich wohl fühlen.

Ein stimmiges beleuchtungs- und Farbkonzept gibt dem gesamten Haus eine attraktive Handschrift. Der stimmungsvolle Eindruck wird durch ausgewählte Material-und Farbkombinationen unterstrichen. Das gilt auch für unseren großen Speisesaal, der mit großflächigen Bildern für Harmonie und angenehme Ausstrahlung steht, und die vielen Aufenthaltsbereiche, die Räume für Begegnung sind. Selbstverständlich sind alle Räume barrierefrei zu erreichen.

Unsere Wohlfühl-Residenz liegt direkt in der Innenstadt, gegenüber dem Alten Rathaus. Zur Fußgängerzone sind es nur wenige Minuten. Eine Bushaltestelle befindet sich in unmittelbarer Nähe der Residenz. Gleich gegenüber gibt es ein nettes Café, ein italienisches Restaurant und zahlreiche attraktive Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß gut und bequem zu erreichen. Das gilt auch für Ärzte, Apotheke etc.

In der Residenz gibt es für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einen Frisör-und Kosmetiksalon, und auch die mobile Fußpflege bietet bei uns „Am Alten Rathaus“ ihre Leistungen an. Für Schönheit und Wohlbefinden ist also bestens gesorgt.

Eine schöne Außenterrasse und der geschützte Bauerngarten laden unsere Bewohnerinne und Bewohner zum Erholen, Spazierengehen und Plauschen in.

Für demenziell erkrankte Menschen steht in unserer Wohlfühl-Residenz eigens ein geschützter Bereich mit besonderem Flair zur Verfügung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Senioren-Residenz Am Alten Rathaus
  • Anschrift Bismarckstr. 4-12
  •   66333 Völklingen

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Rabea Petry

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