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Alloheim Senioren-Residenz Neuss


Die Alloheim Pflege-Residenz „Neuss“ wurde im Oktober 2015 eröffnet. Das neue Gebäude bietet daher alle Voraussetzungen und Annehmlichkeiten, die in der Pflege heute von Bewohnern und Angehörigen erwartet werden. Die Residenz strahlt eine angenehme Hotelatmosphäre aus. Schon im Foyer wird die Großzügigkeit der Raumplanung sichtbar. Das offene frei zugängliche Empfangspult mit Barrierefreiheit ist auch für Rollstuhlfahrer problemlos zu erreichen.

Unsere Pflege-Residenz ist in überschaubare Einheiten eingeteilt. So entsteht eine gemütliche und familiäre Atmosphäre, in der sich die Menschen gleich wohl fühlen.

Ein stimmiges beleuchtungs- und Farbkonzept gibt dem gesamten Haus eine attraktive Handschrift. Der stimmungsvolle Eindruck wird durch ausgewählte Material-und Farbkombinationen unterstrichen. Auch unsere Cafeteria strahlt Harmonie und eine angenehme Atmosphäre aus – ebenso die vielen im Haus verteilten Aufenthaltsbereiche, die einladende Räume für Begegnung sind. Selbstverständlich sind alle Räume barrierefrei zu erreichen. Unsere Cafeteria steht allen – auch externen Gästen – offen, das fördert den Austausch mit der Bevölkerung aus der Stadt und schafft eine lebendige und abwechslungsreiche Stimmung.

Unsere Wohlfühl-Residenz befindet sich direkt am Rande der Innenstadt in bevorzugter Lage. Zu Fuß sind es dorthin nur wenige Minuten. Gleich in der Nähe gibt es nette Cafés und Restaurants sowie zahlreiche attraktive Einkaufsmöglichkeiten, die zu Fuß gut und bequem zu erreichen sind. Das gilt auch für Ärzte, Apotheke und weitere Gesundheitsanbieter.

In der Residenz „Neuss“ gibt es für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einen Frisörsalon, und auch die mobile Fußpflege bietet bei uns ihre Leistungen an. Für Schönheit und Wohlbefinden ist also bestens gesorgt.

Eine schöne Außenterrasse und ein großzügige Garten laden unsere Bewohnerinnen und Bewohner zum Erholen, Spazierengehen und Plauschen ein.

Für demenziell erkrankte Menschen steht in unserer Senioren-Residenz „Neuss“ eigens ein geschützter Bereich mit besonderem Flair zur Verfügung.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alloheim Senioren-Residenz Neuss
  • Anschrift Katharina-Braeckeler-Str. 6
  •   41462 Neuss

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