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Alloheim Senioren-Residenz Haus Neue Mitte


Die Pflege-Residenz „Haus neue Mitte“ wurde im Jahr 2012 eröffnet. Das moderne Gebäude bietet deshalb alle Voraussetzungen und Annehmlichkeiten, die pflegebedürftige Menschen heute zu Recht erwarten.

Das Haus ist in überschaubare Einheiten eingeteilt. So entsteht eine gemütliche und familiäre Atmosphäre, in der sich die Menschen gleich wohl fühlen.

In der Pflege-Residenz können sich unsere Bewohner sehr gut orientieren, denn wir haben ein Farbkonzept entwickelt, das die Menschen bei uns im Hause einfach und verständlich leitet. Das vermittelt Sicherheit und Geborgenheit.

Neben unserem Speisesaal gibt es auf jedem Wohnbereich Räume für die Gemeinschaftsverpflegung. So entsteht ein gutes Miteinander, und niemand muss alleine bleiben. Denn gemeinsame Malzeiten stärken das Zusammen- und Zugehörigkeitsgefühl.

Aufzüge ermöglichen einen schwellenlosen Zugang zu allen Bereichen des Hauses.

Wir legen großen Wert darauf, dass unser Haus nach außen offen ist. Zu uns kommen deshalb regelmäßige Gäste. Wir kooperieren mit zahlreichen Einrichtungen und Institutionen aus der Kommune und der Region. Das bringt unseren Bewohnern Abwechslung und viele Kontakte und Erlebnisse.

In der Residenz gibt es für unsere Bewohnerinnen und Bewohner einen Frisörsalon, und auch die Fußpflege bietet bei uns in der Residenz „Haus Neue Mitte“ ihre Leistungen an. Außerdem praktiziert in unserer Residenz ein Homöopath.

Unser großer Garten erfreut unsere Bewohner nicht nur im Sommer. Auch zu anderen Jahreszeiten treffen sich dort die Menschen zum Plausch oder zu einem kurzen Spaziergang. Für demenziell erkrankte Bewohner gibt es einen eigenen beschützten und übersichtlichen Außenbereich.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.446,71 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Alloheim Senioren-Residenz Haus Neue Mitte
  • Anschrift Neue Mitte 5b
  •   35415 Pohlheim

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