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SenVital Senioren- und Pflegezentrum Kleinmachnow am Rathausplatz


SenVital Senioren- und Pflegezentrum Kleinmachnow am Rathausmarkt


Die Einrichtung und Umgebung

Das SenVital Senioren- und Pflegezentrum am Rathausmarkt liegt in der schönen Gemeinde Kleinmachnow in Brandenburg. Die Ortschaft ist umgeben von Grün. Ausgedehnte Wald- und Wiesenflächen sowie Flüsse und der Machnower See bieten ausreichend Raum zum Entspannen. Zahlreiche historische Bauwerke prägen das Stadtbild und stehen unter anderem auch für Besichtigungen bereit. Sollten die Gäste gerne einmal außerhalb von Kleinmachnow den Tag verbringen wollen, so ist ihnen das dank guter Verkehrsanbindungen jederzeit möglich. Die zahlreichen Buslinien, die vor allem zwischen Kleinmachnow und der Landeshauptstadt Berlin verkehren, fahren wochentags im 20-Minuten-Takt.


Breitgefächertes Angebot

Das SenVital Senioren- und Pflegezentrum Kleinmachnow verfügt über insgesamt 160 Pflegeplätze. Die überwiegend als Einzelzimmer gestalteten Wohnräume sind allesamt großzügig geschnitten und bieten somit viel Platz für die Bewohner, um sich einzurichten. Die angebotenen Pflegeformen der Einrichtung reichen von der vollstationären Dauerpflege über die Kurzzeit- bis hin zur Verhinderungspflege. Für Demenzkranke gibt es einen eigenen separaten Wohnbereich, in dem sie mit viel Fürsorge und Fachwissen betreut werden.


Rundum gut versorgt

Für das leibliche Wohl wird im SenVital Senioren- und Pflegezentrum am Rathausmarkt mit dem hauseigenen Restaurant gesorgt. Die Gäste können sich auf täglich frisch zubereitete Speisen und abwechslungsreiche Menüs freuen. Zahlreiche Gemeinschaftsräume und Treffpunkte sind über das gesamte Gebäude verteilt und bieten ausreichend Möglichkeiten, mit anderen Gästen in Kontakt zu treten und Freundschaften zu knüpfen. Die Rezeption im Foyer ist Anlaufstelle für sämtliche Fragen und Anliegen der Gäste und steht ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   SenVital Senioren- und Pflegezentrum Kleinmachnow am Rathausplatz
  • Anschrift Förster-Funke-Allee 101
  •   14532 Kleinmachnow

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