Die Seniorenresidenz Stampfmühle liegt hinter dem Schloss Gottorf, direkt neben dem Fürstengarten mit seinem Globushaus und dem Herkulesteich. Umgeben von einer wunderschönen Landschaft ermöglicht die idyllische Lage unserer Seniorenresidenz ein ruhiges und komfortables, aber dennoch abwechslungsreiches Leben.
Unser hauseigenes Café Stampfmühle ist auch für die Bürger, Besucher und Urlauber Schleswigs geöffnet und ermöglicht so zahlreiche Gelegenheiten zum Austausch für unsere Bewohner. Die Schleswiger Innenstadt mit seinen zahlreichen Geschäften, Cafés und Restaurants und der schönen Schleipromenade bietet ein buntes gesellschaftliches und kulturelles Angebot und ist mit dem Auto oder dem Bus gut zu erreichen.
Die Seniorenresidenz Stampfmühle zeichnet sich durch seine wunderschöne Lage sowie die Nähe zur Schleswiger Innenstadt und besonders durch ihre großzügige Raumgestaltung aus.
Großflächige Fenster verleihen all unseren Zimmern und Aufenthaltsräumen eine angenehme und freundliche Atmosphäre. Die verschiedenen Bereiche unserer weitläufig gestalteten Außenanlage bieten zahlreiche Rückzugsmöglichkeiten und laden zum Spazierengehen und Verweilen ein.
Zentraler Treffpunkt für die Bewohner ist unser Café mit angrenzender Terrasse. Hier können Sie sich mit Ihren Angehörigen und Bekannten oder neu gewonnenen Freunden zum gemütlichen Plausch verabreden oder eines unserer zahlreichen Freizeitangebote wahrnehmen.
Zudem veranstalten wir im Café regelmäßig unsere hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Feste. Auch in jedem Wohnbereich stehen Ihnen jederzeit stilvolle Aufenthalts- und Speiseräume zur Verfügung.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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