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Seniorenzentrum AGO Trier


Die Moselmetropole Trier ist zugleich die älteste Stadt Deutschlands und liegt unmittelbar im Dreiländereck Deutschland, Luxemburg und Frankreich.
Das Moseltal und die Stadt Trier, geprägt durch den Weinanbau und sein idyllisches Flussbett, ist gut über die Autobahnen A1 und A 48 sowie über die Bundesstraße B 51 durch die angrenzende Eifel erreichbar.

Das Seniorenzentrum AGO Trier liegt im Stadtgebiet Euren. Damit hat das Seniorenzentrum eine sehr gute Anbindung zur Stadtmitte, dem Dom und zur Porta Nigra, dem Weltkulturerbe der UNESCO. Die Stadt Luxemburg ist über die Autobahnanbindung in 20 Minuten erreichbar.

Alle Einzelzimmer sind wohnlich, mit seniorengerechten Möbeln sowie mit modernen Bodenbelägen gestaltet. Das Haus bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern zudem die Möglichkeit Liebgewonnenes von Zuhause mitzubringen und die eigenen Dekorationswünsche zu verwirklichen.

Die Betreuten Wohnungen sind seniorengerecht und barrierefrei ausgestattet. Alle Wohnungen enthalten eine integrierte Küche, einen großzügigen Wohnbereich sowie sämtliche Notruf-, Telefon-, TV- und Internetanschlüsse.

Jede Ebene verfügt über wohnlich gestaltete Aufenthalts- und Therapieräume, somit wird ein angenehmes Ambiente für die Bewohner geschaffen, in dem es gelingt sich „zu Hause“ zu fühlen.

Zwei Wohnbereiche sind speziell für die besondere Betreuungssituation der Menschen mit Demenz konzipiert. Hier werden neben den neuesten medizinisch/pflegerischen Erkenntnissen auch therapeutische Methoden zur Betreuung der Menschen mit Demenz umgesetzt.

Freizeitaktivitäten in Anlehnung an die jahreszeitliche Fest- und Feiergestaltung gehören ebenso zum Programm des Hauses wie auch gemeinschaftliche Gruppenaktivitäten, beispielsweise Gedächtnistraining oder aber Ausflüge zu den besonderen Ereignissen des Stadtteils und der Region.

Die seelsorgerische Begleitung des Hauses und regelmäßige Gottesdienste sind ein fester Bestandteil unserer Konzeption.

Die hauseigene Küche bietet im angeschlossenen Restaurant/Café, sowohl für Bewohner und deren Angehörige als auch für andere Gäste kulinarische Köstlichkeiten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.051,76 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorenzentrum AGO Trier
  • Anschrift Eurener Str 170
  •   54294 Trier

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