Unser betreutes Wohnen in Marzahn-Hellersdorf am Ketschendorfer Weg 33 befindet sich in Marzahn/Biesdorf in einem ruhigen, grünen und dennoch verkehrsgünstig gelegenen Siedlungsgebiet.
Die Wohneinheiten im Haus „Pappelhof“ sind als Einraumwohnungen mit eigenem Duschbad und Balkon angelegt.
Ein besonderes Highlight ist die Nähe zu den Gärten der Welt, welche zu ausgiebigen Spaziergängen einladen.
• Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist durch ständigen Wandel charakterisiert. Marzahn-Hellersdorf umfasst fünf ehemalige Dörfer (Biesdorf, Hellersdorf, Kaulsdorf, Marzahn und Mahlsdorf) und befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Berlin. Im Jahr 2009 wurde Marzahn-Hellersdorf für sein Engagement gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit als „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet.
• Großen Wert legt der Bezirk auf die Erhaltung und Pflege der Grünanlagen, die zu weitläufigen Spaziergängen und zur freien Erholung in der Natur einladen. Er hat mit 18 % der Bezirksfläche den größten Grünflächenanteil aller Stadtbezirke. Ein Großteil des Bezirks bietet damit mitten in der Großstadt Naturraumqualitäten. Dies führt zu einer deutlich besseren Wohnqualität.
• Die Lage ist sehr idyllisch im Grünen, durch eine gute Bahnverbindung erreichen Sie schnell und unkompliziert Ihre Ziele. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Straßenbahnhaltestellen der M8 und M18 sowie die Buslinien 191 und 192. Auch verschiedene Einkaufsmöglichkeiten sind gut erreichbar.
• Ganz in der Nähe erwarten Sie die berühmten Gärten der Welt zu einem Besuch.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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