Es befindet auf dem Bauareal „Stumpfwiese“ zwischen dem Ortskern, dem Landschaftspark „Hachinger Tal“ und dem Fasanenpark in Unterhaching. Geschäfte des täglichen Bedarfs, niedergelassene Ärzte, Apotheken und die dazugehörige Infrastruktur sind vorhanden. Im nahe gelegenen Stadtzentrum haben die Senioren die Möglichkeit, am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Hier wurde neuer Wohnraum für Menschen geschaffen.
Das Gebäude besteht aus einem H-förmigen Baukörper mit vier Geschossen. In den beiden nördlichen Bauteilen befinden sich zwei Wohngebäude mit jeweils 12 Seniorenwohnungen.
Den südlichen Bereich des Gesamtbaukörpers bildet das Altenheim mit insgesamt 89 Pflegeplätzen.
Im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Obergeschoss befinden sich insgesamt sechs Wohngruppen für je 15 Bewohner. Für die Wohngruppen steht jeweils ein offener Aufenthaltsbereich mit einer Wohnküche zur Verfügung.
Im 3. Obergeschoss sind Neben- und Funktionsräume der Pflegeeinrichtung, wie z.B. Verwaltung, Küchenbereich, Wäsche- und Personalräume.
Sämtliche Pflegeeinheiten folgen in Ausstattung und Zuschnitt den Wünschen und Erkenntnissen moderner Pflegekonzepte.
Dazu zählt die konsequent pflegegerechte Ausstattung von Bädern und Wohnräumen. Auch die geschmackvoll aufeinander abgestimmte hochwertige Möblierung. Alle Zugänge, Flure, Wohnräume und Bäder sind barrierefrei ausgeführt, um die optimale Bewegungsfreiheit der Bewohner zu gewährleisten.
Das Altenheim verfügt über einen schönen Garten mit giftfreien Pflanzen, Kräutern und Obstbäumen. Vergleichbar zu familiären häuslichen Bereich gibt es einen direkten Zugang zum Garten oder zur Terrasse.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|
Ihr Eigenanteil pro Monat | 2.149,10 € | 1.997,00 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
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