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Sperantza Intensivpflege-Wohngemeinschaft Marburger Straße


Wohnen in herzlicher Atmosphäre für intensivpflegebedürftige Menschen. Auch wenn Sie in eine Lage geraten, auf andere Menschen angewiesen zu sein, müssen Sie nicht Ihr gewohntes Umfeld und Ihr Selbstbestimmungsrecht verlieren. Wohnen in einer Wohngemeinschaft kann für Sie oder Ihre Angehörigen eine gute Alterntive bieten und helfen zu lernen, mit ihren Einschränkungen zu leben, sowie diese zu verarbeiten.
Geborgenheit, Wärme und Vertrauen sind unsere Attribute, mit denen wir Klienten nach einem Krankenhaus- oder einem Reha-Aufenthalt empfangen und einfühlsam begleiten möchten. Die Gestaltung des persönlichen Freiraums betrachten wir als das wichtigste Gut zur Erhaltung der Autonomie des Menschen. Wir sehen uns hierbei als professionelle und menschliche Unterstützer/innen, Begleiter/innen und als Partner für Sie und Ihre Angehörigen.
Unsere großartige Vernetzung zeichnet uns neben der einwandfreien Pflege aus, ob Physiotherapie/Ergo oder bis hin zum Hausarzt, Pulmologen/in der Charité, Augen- und HNO-Arzt, es fehlt bei uns in keiner Hinsicht an medizinischer Versorgung direkt in unserer WG. Wir kooperieren mit Medizintechnik Andreas Fahl, sein sehr gut aufgestelltes logopädisches Team ist auf TK-Management und Rehabilitation spezialisiert. Dieses Team steht für unsere Bewohner 2-3 Mal wöchentlich zur Verfügung. Grundsätzlich arbeiten wir mit allen Hilfsmittelanbietern. Unser internes professionelles Team ist ebenso sehr gut aufgestellt, sie arbeiten bei uns nur mit einer Zusatzqualifikation der außerklinischen Beatmung. Unter der Woche erscheint eine Betreuerin für die Beschäftigung unserer Bewohner, sie führt Spaziergänge, Spiele, Aromatherapie und alles was das Herz begehrt, mit unseren Bewohnern durch. Wir befinden uns im Herzen von Berlin Mitte-Charlottenburg, somit können Ärzte, Discounter, Therapeuten, Busse, Parkanlagen etc. für unsere Fußgänger unkompliziert erreicht werden.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 131 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 805 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.319 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.855 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.096 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Sperantza Intensivpflege-Wohngemeinschaft Marburger Straße
  • Anschrift Marburger Str. 12-13
  •   10789 Berlin

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