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Itertalklinik Seniorenzentrum Simmerath


Ein Haus der Itertalklinik Seniorenzentrum GmbH & Co. KG
Allgemeines:
Mitten im Herzen der Eifelgemeinde Simmerath liegt das architektonisch ansprechend gestaltete Itertalklinik Seniorenzentrum, direkt gegenüber dem Rathaus. Gediegen und wertig die Einrichtung – mit Wohlfühl-Charakter. Der Rathaus-Vorplatz ist verkehrsberuhigte Zone, daher herrscht kein Lärm vor dem Haus. Angeboten werden 80 Pflegeplätze im stationären Bereich, davon 76 in Einzelzimmern. Das Haus gliedert sich in vier Wohnbereiche, es bietet ein Bistro mit Zugang zum Innenhof und einen eigenen Garten. Die Zimmer im Dachgeschoss verfügen über eine Loggia. Geboten wird eine ansprechende, hochwertige Möblierung, eigene Möbel zur individuellen Gestaltung können mitgebracht werden. Ein eigenes, barrierefreies Badezimmer ist ebenso selbstverständlich wie ein eigener Telefon- und Fernsehanschluss.
Regelmäßig finden nach festen Wochenplänen Veranstaltungen statt, die sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner einbinden. Überdies werden zahlreiche Ausflüge und weitere Events angeboten, die – unter anderem in der hauseigenen Zeitschrift „Itertal Express“ – beizeiten bekanntgegeben werden. Langeweile kommt damit nicht auf, Beschäftigung und Geselligkeiten sind wichtige Aspekte im alltäglichen Ablauf.
In den Gebäudetrakt integriert ist ein Bereich für Betreutes Wohnen – 22 Wohnungen in der Größe von 52 bis 73 Quadratmeter stehen zur Verfügung.

Lage/Verkehrsanbindung:
Durch die zentrale Lage besteht die Nähe zu zahlreichen Geschäften, Ärzten, Apotheken, Banken, Behörden, Restaurants, Cafés und dem Krankenhaus in der direkten Umgebung. Der fußläufig fünf Minuten entfernte Bushof in Simmerath stellt die Verbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sicher: in die Eifel ebenso wie nach Aachen (Bushof, ca. 45 Minuten). Die Infrastruktur des Eifelstädtchens kann sich allemal sehen lassen; jedweder Bedarf des täglichen Geschehens kann hier gedeckt werden – vom Textilbereich bis hin zum Bau- und Elektromarkt (Industriegebiet).

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.317,63 € 2.283,56 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Itertalklinik Seniorenzentrum Simmerath
  • Anschrift Rathausplatz 3
  •   52152 Simmerath

Beste Empfehlung

Rabea Petry

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Silke Mauer

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Brigitte Wahl

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Nina Krasniqi

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