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Kursana Domizil Bobingen


Aus rund 35 Jahren Erfahrung in der ganzheitlichen Pflege von Senioren wissen wir: Wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, dann lassen Sie zwar viel Vertrautes zurück, können sich aber auch auf viel Neues und Schönes freuen. Es ist uns ein persönliches Anliegen, dass Sie sich bei uns im Haus Elias von Anfang an zuhause fühlen. Mit viel persönlichem Engagement und Leidenschaft für unseren Beruf möchten wir Ihnen die Sicherheit und Unterstützung geben, die Sie brauchen.
Wir leben in einer familiären Gemeinschaft und es liegt uns sehr am Herzen, dass Sie sich als zugehörig empfinden. Wir bieten Ihnen in unserer barrierefreien Seniorenwohnanlage viele Service-, Betreuungs- und Pflegedienstleistungen an. Auch Menschen, die demenziell erkrankt sind, erfahren bei uns in einem liebevollen und behüteten Umfeld bestmögliche Lebensqualität.
Unabhängig davon, ob Sie eine leichte oder eine intensive Betreuung benötigen, geben wir immer unser Bestes, damit Sie sich bei uns jederzeit gut umsorgt fühlen. Für eine familiäre Atmosphäre der Sicherheit und Geborgenheit pflegen wir nicht nur mit viel persönlichem Einsatz, sondern auch mit einem hohen professionellen Maßstab. Und das 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr.

Mit fortschreitendem Alter fällt es vielen Menschen immer schwerer, das tägliche Leben allein zu meistern. Dabei sind es oft die Dinge, die bisher selbstverständlich waren – wie z. B. An- und Ausziehen, Körperpflege oder die richtige Einnahme von Medikamenten –, die Ihnen auf einmal nicht mehr ganz so leicht fallen. Da fühlt man sich einfach sicherer, wenn man jemanden an seiner Seite hat, auf den man zählen kann. In unserer Seniorenwohnanlage bekommen Sie genau die Unterstützung, die Sie brauchen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

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  • Anschrift Regensburger Allee 12
  •   86399 Bobingen

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