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Altenpflegeheim Dornbreite


Am 1. Juli 1970 waren das damalige Alten- und Pflegeheim und die dazu gehörigen Altenwoh-nungen nach vierjähriger Bauzeit bezugsfertig. Seinerzeit gab es in der Einrichtung 47 Pflege-plätze, 52 Altenheimplätze sowie 35 heimangeschlossene Altenwohnungen in dem angren-zenden siebenstöckigen Hochhaus. Zeitgleich wurde auch eine damals von der Arbeiterwohl- fahrt geführte Altentagesstätte eröffnet.

Im Laufe der Jahre wurde die Struktur der Einrichtung immer wieder den zeitlichen Gegeben-heiten angepasst, in den 90er-Jahren wurde sie dann grundlegend modernisiert und saniert. Heute bietet die Einrichtung 76 Bewohnerinnen und Bewohnern in 60 Einzelzimmern und 8 Doppelzimmern ein behagliches Zuhause. Selbstverständlich entsprechen auch hier alle Zimmer dem hohen Standard aller städtischen SeniorInnenEinrichtungen und verfügen alle über ein eigenes Duschbad.

Was man auf den ersten Blick nicht vermutet und mancher auf der Dornbreite vielleicht auch nicht unbedingt erwartet: Das Haus liegt mitten im Grünen! Ein eingewachsenes Grundstück, viele Grünflächen und ein idyllischer Spazierweg am Wasser, dem so genannten Herrenbach. Der Pflegeeinrichtung sind 84 betreute SeniorInnenwohnungen angeschlossen.

Die Pflegeeinrichtung verfügt über eine hauseigene Küche, einen Therapie- / Gymnastikraum, eine Bücherei, einen Kiosk, ein öffentliches Telefon und einen Friseurraum. Eine Fußpflegerin kommt regelmäßig ins Haus, eine Bushaltestelle befindet sich direkt vor dem Eingang. Es werden vielfältige Freizeit- und Therapieaktivitäten angeboten.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Altenpflegeheim Dornbreite
  • Anschrift Dornbreite 5
  •   23556 Lübeck

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