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Fürsorge im Alter Seniorenresidenz Haus Bavaria


Die Seniorenresidenz Haus Bavaria liegt im Herzen von Tempelhof unweit des Tempelhofer Damms und des ehemaligen Flughafens Tempelhof.

Das Besondere an unserer Seniorenresidenz ist die Verbindung aus alter und neuer Architektur: Die beiden denkmalgeschützten Gebäudeteile aus der Gründerzeit wurden miteinander verbunden und rundum modernisiert.

Die Kombination aus moderner und Gründerzeitarchitektur verleiht unserer Seniorenresidenz ein ganz besonderes Flair. Die zentrale und dennoch ruhige Lage ermöglicht ein abwechslungsreiches, komfortables und ruhiges Leben.

Der Tempelhofer Damm mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten ist ebenso fußläufig erreichbar wie die U-Bahn und zahlreiche Bushaltestellen.

In der Seniorenresidenz Haus Bavaria wohnen Sie in einer wunderschönen denkmalgeschützten Villa, deren Innenausstattung sich auf dem modernsten Niveau befindet.

Umgeben ist unsere Seniorenresidenz von einem wunderschönen, parkähnlichen Innenhof, der mit seinen zahlreichen Sitzgelegenheiten und Blumenbeeten zum Spazierengehen und Verweilen einlädt. Die offenen und großzügigen Räumlichkeiten im Erdgeschoss verleihen unserer Seniorenresidenz eine helle und angenehme Atmosphäre.

Neben unserem Wintergarten und einer Vogelvoliere finden Sie hier auch unseren Speisesaal, in dem wir Bewohner und Angehörige regelmäßig zu unseren hausinternen Feierlichkeiten und jahreszeitlichen Festen einladen.

Darüber hinaus verfügt unsere denkmalgeschützte Villa über eine Bibliothek und einen einladenden Gesellschaftsraum. Die individuell gestalteten Gemeinschaftsräume und Sitzecken auf unseren Wohnbereichen unterstreichen den besonderen Charme unserer Seniorenresidenz.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.360,22 € 2.235,80 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Fürsorge im Alter Seniorenresidenz Haus Bavaria
  • Anschrift Alt Tempelhof 10-12
  •   12099 Berlin-Tempelhof

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