Am Rande der Stadt Witten, im grünen Stadtteil Bommern, liegt das Altenheim Haus Buschey. In modern ausgestatteten geräumigen und hellen Zimmern (alle mit Balkon) sollen sich unsere Bewohner wohl fühlen.
Der Neubau verfügt über 10 Zweibettzimmer und 44 Einbettzimmer, die zum Teil Appartement- Charakter haben. Alle Zimmer haben Zugang zu einem Balkon. Sie sind mit Rufanlage, Fernseh- und Telefonanschluss für jeden Bewohner ausgestattet. Zur Grundausstattung gehören ein Pflegebett, ein Hochbauschrank und ein Nachttisch in zueinander passendem hellem Buchenholzdekor. Eigene Möbel können auf Wunsch und nach Absprache gerne mitgebracht werden. Hausereignisse, wie Hausfeste und der sonntägliche Gottesdienst, können, bei vorhandenem Fernseh- Gerät, per Videoanlage in jedes Zimmer übertragen werden. Die Nasszellen sind mit WC, Waschbecken und bodengleicher Dusche ausgestattet. In jeder Etage befindet sich ein Pflegebad mit freistehender Hubwanne und Lifter. Tages- und Aufenthaltsräume stehen in jeder Etage zur Verfügung. Im Erdgeschoss befindet sich ein Speisesaal, der, zusammen mit dem angrenzenden Gottesdienstraum, für Feste genutzt wird. Zwei Personenaufzüge erleichtern den Zugang zu den Etagen. Ein separater Speiseaufzug dient der Versorgung durch die Küche im Kellergeschoss des Hauses. Hier befindet sich ebenfalls die hauseigene Wäscherei. Im 4. Obergeschoss befindet sich 1 Appartement für Diakonische Helfer Innen oder für ein Mitarbeiter des Bundesfreiwilligendienstes für die Dauer ihrer Dienstzeit.
Haus Buschey ist von einer großzügigen barrierefreien Park- und Gehweganlage umgeben. Bei weniger gutem Wetter bietet sich der Wintergarten im Erdgeschoss für einen geselligen Plausch an. Besucher finden auf dem Gelände reichliche Parkmöglichkeiten. Die nächste Bushaltestelle ist 5 - 8 gemütliche Gehminuten vom Haus entfernt.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.917,91 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
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Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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