Das Rosenium Haus Eichengrund liegt direkt am westlichen Eingang von Simbach am Inn, eingebettet in eine ruhige Wohngegend, in einem herrlichen Garten gelegen, dessen Mittelpunkt eine einhundertjährige Eiche ist, die dem Haus seinen Namen gab.
Die Stadt Simbach am Inn hat rund 10.000 Einwohner und gehört zum Landkreis Rottal/Inn.
Simbach am Inn hält für seine Gäste eine Vielzahl an Einkaufsmöglichkeiten bereit. Für die Bewohner von Haus Eichengrund bietet das Rennbahn Center, in etwa 300 Meter Entfernung, Lebensmittel-, Bekleidungsgeschäfte, sowie eine Apotheke. Im Stadtzentrum gibt es nahezu alles was das Herz begehrt. Ärzte jeder Fachrichtung sind ebenfalls ansässig.
Das Rosenium Haus Eichengrund in Simbach am Inn besteht aus einer großen Pflegestation mit 41 Bewohnern, deren Zimmer auf drei Etagen verteilt sind. Derzeit stehen 3 Einbettzimmer und 19 Zweibettzimmer zur Verfügung. Fast alle Zimmer haben einen Balkon oder eine Terrasse, die in den wunderschönen Garten hinausführt. Alle Zimmer sind mit einem behindertengerechten Badezimmer, Telefon- und Fernsehanschluss, sowie einem Notrufsystem ausgestattet.
Standartmäßig stehen Pflegebetten, Einbauschränke, sowie Nachttische bereit. Weitere eigene Möbel können sehr gern mitgebracht werden, um dem Zimmer seine persönliche Note zu verleihen.
Das Haus ist lichtdurchflutet und hell und empfängt die Gäste mit großer Herzlichkeit. Die Böden sind teils aus Holzlaminat, die einzelnen Etagen wurden durch verschiedene kräftige Farbanstriche gut sichtbar gekennzeichnet.
Auf jeder Etage gibt es einen eigenen Aufenthaltsbereich, mit gemütlichen Sitzmöbeln, Fernseher und Bücherecke, sowie Ausblick auf die umliegenden Häuser und Gärten. Im Erdgeschoss liegt der Speisesaal, der für Feste und Veranstaltungen jederzeit umgebaut werden kann. Auch hier gibt es Fernseher, Bücher und Spiele. Bei der Ausgestaltung aller Aufenthaltsräume wirken die Bewohner persönlich mit, was sehr gern angenommen wird.
Das 1994 eröffnete Haus Eichengrund liegt in einem wunderschönen 4000 Quadratmeter großen Garten, dessen Mittelpunkt eine einhundertjährige Eiche, sowie ein Fischteich mit Bachlauf sind. Im Sommer können die Bewohner hier sitzen, spazieren gehen oder Feste feiern. Im Winter bieten die vielen Vogelgäste reichlich Unterhaltung.
| Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
| beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
| geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
| Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
| Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
| Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
| feste Beatmungsstation |
| Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
| Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
| Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
| Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
|---|---|---|
| Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.326,85 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
| Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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