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Haus Maria AltenWohn- und Altenpflegeheim


Schon über 30 Jahre geben wir im Haus Maria Pflege und Betreuung einen persönlichen Rahmen. Mit unserem Altenwohn- und Altenpflegeheim im beschaulichen Breidenbach schaffen wir für unsere Bewohner einen Platz, der ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Ständiger Auf- und Ausbau unseres Hauses gehört dabei genauso zum Programm, wie eine kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Pflege- und Betreuungskonzeptes. Dafür setzen wir neben unserer professionellen und nah am Menschen ausgerichteten Altenpflege auf das deutlich unabhängiger ausgerichtete Modell für betreutes Wohnen.

Wir möchten einen Ort der Begegnung schaffen – für Bewohner, Angehörige und Betreuer. Hierfür stellen wir zurzeit 17 Einzel- und 27 Doppelzimmer sowie 3 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. So können unsere insgesamt 71 Bewohner ihren Lebensabend – ohne strikte Besucherzeiten und starre Raster – nach ihren Wünschen und Vorstellungen begehen.

Haus Maria fördert und stärkt ganz bewusst die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten seiner Bewohner. Wir bieten flexible Lebensmodelle – vom betreuten Wohnen bis zur ganzheitlich umsorgenden Pflege – für mehr Lebensqualität.

Professionell und gleichzeitig nah am Menschen. Das ist für uns als Haus Maria Team Anspruch und Grundsatz zugleich. Um diesem Leitgedanken flächendeckend gerecht zu werden, verfügen wir als Pflege- und Altenheim über deutlich mehr qualifizierte und professionell ausgebildete Mitarbeiter als vorgeschrieben.

Ein Umfeld, in dem man sich wohlfühlen kann. Das ist es, was wir mit der umfassenden Gestaltung und Ausstattung unseres Haus Maria für unsere Bewohner, ihre Angehörigen und Besucher möglich machen möchten. Während kleine Salons zum Verweilen einladen, eignen sich auch unser Wintergarten sowie die lauschig gelegenen Außensitzmöglichkeiten als Ort der Begegnung.

Hell, freundlich und mit Blick auf die Bedürfnisse einer altersgerechten Unterbringung ausgerichtet. Im Haus Maria findet jeder Bewohner unter den insgesamt 17 Einzel- und 27 Doppelzimmern seinen persönlichen Rückzugsort. Von individuell mit eigener Möblierung ausgestattet bis gänzlich an die Altenpflege angepasst, bieten die insgesamt 71 Bewohnerplätze sowie 3 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze eine Menge Spielraum für eigene Wünsche.

Zimmergrößen von 12,5 bis 19 m² im Einzelzimmerbereich und bis zu 25 m² bei unseren Doppelzimmern stehen für den eigenen Wohlfühlbereich zur Verfügung. Hierzu gehören neben der eigentlichen Ausstattung altersgerechte Sanitäreinrichtungen, die wir für zwei Drittel unserer Zimmer als barrierefreie Variante bereitstellen. Zudem bieten wir unseren Bewohnern neben der Möglichkeit einer selbst gestalteten Zimmerausstattung durch eigene vertraute Möbel auch eine Doppelbelegung als Paar an. Auf Anfrage ist auch die Unterbringung von lieb gewonnenen Haustieren möglich.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 1.544,66 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Haus Maria AltenWohn- und Altenpflegeheim
  • Anschrift Buchenstr. 3-5
  •   35236 Breidenbach

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