In unmittelbarer Nähe zum Ortskern gelegen, umgeben von Weinbergen und malerischen Feldern: Das Johanniter-Haus Kleinniedesheim lebt von seinem ländlichen Charme und der urigen Umgebung, in der auch die Kultivierung von Weinreben beheimatet ist.
Aktiv, persönlich und geborgen ist die Atmosphäre unseres Hauses. In den insgesamt 63 Einzelzimmern sorgen besonders großzügig geschnittene und helle Räume für den Wohlfühlfaktor der Bewohner. Daneben werden Kurzzeitpflege und eine Wohngruppe für demenziell erkrankte Menschen angeboten. Zusätzlich bieten wir vollstationäre Pflege an, bei der Sie oder Ihre Angehörigen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen betreut werden.
Der Neubau steht für die Umsetzung eines modernen Betreuungskonzepts in neuen Räumen. Mit fachlich erfahrenen und motivierten Mitarbeitern leisten die Johanniter ihren Beitrag, um älteren und pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes und angenehmes Leben zu ermöglichen.
Das Johanniter-Haus Kleinniedesheim ist ein offenes Haus der Begegnungen. So ermöglichen wir unseren Bewohnern, aktiv am Leben teilzunehmen und den Alltag abwechslungsreich zu gestalten. Im Vordergrund steht dabei die Pflege nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie die Zufriedenheit unserer Bewohner und Erfüllung ihrer eigenen Bedürfnisse.
Individuell angepasst an die Bedürfnisse und Gewohnheiten des Einzelnen, erfolgt Hilfe zur Selbsthilfe bei alltäglichen Verrichtungen. Dadurch wird die Selbstständigkeit unterstützt und erhalten sowie die Selbstbestimmung aktiv gefördert. Geist und Körper sollen fortwährend gefordert werden. Gezieltes Training hilft entscheidend, vorhandene Fähigkeiten und Kräfte zu stimulieren und zu erhalten.
Fachliche Kompetenz ist unerlässlich – für uns selbstverständlich – aber nicht alles. Unsere besondere Kompetenz beruht auf der Liebe zum Leben. Dabei leisten wir bestmögliche Pflege und setzen Ziele konsequent um.
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
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Ihr Eigenanteil pro Monat | 2.098,91 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
Wir vom Service-Team bieten Ihnen direkte Hilfe bei der Suche nach einem freien Pflegeplatz in Kleinniedesheim oder der näheren Umgebung. Und haben dazu noch hilfreiche Tipps und Informationen für Sie rund um Prüfung und Auswahl einer geeigneten Senioreneinrichtung. Kostenlos und gebührenfrei.
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