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Mainzer Altenheim


Das Altenheim blickt bereits auf eine lange Geschichte zurück. Vor über 50 Jahren wurde die Einrichtung im Herzen der Stadt neu erbaut und am 06.01.1956 feierlich eröffnet. Von 1998 bis 2005 wurden alle Gebäudeteile und die gesamte Inneneinrichtung generalsaniert und modernisiert. Heute stellt sich das Mainzer Altenheim als eine moderne Pflegeeinrichtung dar, die auf alle Wünsche und Anforderungen älterer, pflegebedürftiger Menschen zugeschnitten ist.

Es hat durch seine Lage und die Anordnung der verschiedenen Gebäudeteile einen ganz besonderen Charme. Ob in dem historischen Knebelschen Gebäude, dem modernen (Garten-)Glasbau oder dem Krankenflügel, im MAW kann man die Geschichte dieser seit vielen Jahrzehnten betriebenen Einrichtung spüren. Das MAW verströmt ein Stück der Mainzer Geschichte, ergänzt um professionelle Pflege und liebevolle Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner.“ So wie jeder Bewohner seine eigene Geschichte beim Einzug mitbringt, so hat jeder Gebäudeteil seine, und die hauseigene Kapelle ihre eigene Geschichte“, so Einrichtungsleiter Oliver Backhaus.

Nur wenige Gehminuten entfernt lädt die Uferpromenade des Rheins zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Die Fußgängerzone mit ihren Kaufhäusern, Geschäften und Gaststätten, der Marktplatz und der Mainzer Dom liegen ebenfalls in unmittelbarer Nähe.

Im Mainzer Altenheim stehen dafür 146 Einzel- und 42 Doppelzimmer (insgesamt 230 Pflegeplätze) in sechs Wohnbereichen zur Verfügung. Doppelzimmer bieten die Möglichkeit mit dem Partner gemeinsam ins Mainzer Altenheim einzuziehen. Auch bei verschiedenen Demenzformen und anderen Krankheitsbildern kann eine Zimmergemeinschaft förderlich sein. Aufgrund der Weitläufigkeit der Anlage bieten die Zimmer ein hohes Maß an Individualität. Die Zimmer verfügen über ein eigenes, barrierefrei ausgestattetes Bad, ein Pflegebett, einen Nachttisch und einen Einbauschrank. Die Bäder sind mit Waschbecken, Toilette und Dusche ausgestattet. In allen Zimmern sind Telefon- und Kabelanschluss sowie eine Rufanlage vorhanden. Selbstverständlich ist es jedem Bewohner möglich, sein Zimmer zusätzlich mit eigenen Möbeln und Bildern individuell nach seinem Geschmack einzurichten. Die Einzelzimmer haben eine Größe von ca. 14-20 m², Doppelzimmer von ca. 23-30 m², ohne Nassbereich.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Mainzer Altenheim
  • Anschrift Altenauergasse 7
  •   55116 Mainz

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