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Pflegen & Wohnen Alsterberg


Wenn die Sonne scheint und die rot-weiß gestreiften Markisen vor den Fenstern Schatten spenden, wirkt der 2009 eröffnete Neubau von PFLEGEN & WOHNEN ALSTERBERG in Hamburgs grünem Norden von außen wie eine gepflegte Ferienanlage. Und in der Tat: 233 Menschen lassen es sich hier gutgehen. Nicht, weil sie Urlaub haben, sondern weil sie ihren Alltag zu Hause alleine nicht mehr bewältigt bekommen und sich in die Obhut von PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG begeben haben.

Das breit gefächerte Pflegeangebot trägt dem Rechnung: vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege für Senioren jeder Pflegestufe, ein eigener Wohnbereich (»Die Insel«) für jüngere Pflegebedürftige, zwei Spezialbereiche für Menschen mit demenziellen Erkrankungen (offen und geschlossen) sowie ein großer Pflegebereich für Menschen im Wachkoma.

Was zeichnet die Einrichtung darüber hinaus aus? Das Motto des Hauses bringt es auf den Punkt: »Aktiv am Alsterberg«. Basierend auf der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Aktivitäten im Alter die Lebensqualität erhöhen können, tut man hier alles, um die Bewohner – sofern sie es wünschen – anzuregen und in Bewegung zu halten. Der Neubau unterstützt das Konzept auf vielfältige Weise: Große Wohnküchen sind gemütliche Treffpunkte und verleiten so manchen dazu, das zu tun, was früher selbstverständlicher Alltag war: Tisch decken, in den Topf schauen, sich am Duft frisch gebackenen Kuchens erfreuen. Auch im Café trifft man sich ganz familiär, und einmal wöchentlich sogar gemeinsam mit den Kindern der angrenzenden Kita – getreu dem Motto »Generationen verbinden«.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pflegen & Wohnen Alsterberg
  • Anschrift Maienweg 145
  •   22297 Hamburg

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