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Pflegen & Wohnen Husarendenkmal


Ruhige Straßen, viel Grün – aber auch Wandsbeks lebendige Einkaufsmeile ist nicht weit. PFLEGEN & WOHNEN HUSARENDENKMAL liegt in der begehrtesten Wohngegend von Hamburgs größtem Bezirk.

301 Menschen leben auf dem idyllischen Grundstück mit seinem weitläufigen Garten. Viel Platz und dennoch ein Alltag mit kurzen Wegen. Im gemütlichen Café Am Husarendenkmal treffen sich Freunde und Familie bei Kaffee und Kuchen. Auch zum Friseur ist es nur ein Katzensprung. Ärzte und Therapeuten gehen ein und aus. Ein eingespieltes Team, das individuelle Programme von Ergo- und Musiktherapie, Logopädie und Krankengymnastik auf die jeweiligen Bedürfnisse abstimmt.

Für Menschen mit Demenz steht ein eigener Wohnbereich zur Verfügung. Die Pflegefachkräfte kümmern sich hier intensiv und gezielt um die Bewohner und ihre besondere Lebenssituation. Damit PFLEGEN & WOHNEN HUSARENDENKMAL für sie zum sicheren Zuhause wird. Ein Ort mit Menschen, die zuhören können. Auch ehrenamtliche Mitarbeiter sowie der Freundeskreis kommen regelmäßig ins Haus oder gehen mit den Bewohnern spazieren.

Zwei spezialisierte Wohnbereiche bilden eine Besonderheit im pflegerischen Angebot des Standorts: Ein Wohnbereich mit 32 Plätzen bietet jüngeren Pflegebedürftigen ein Zuhause. Hier leben Menschen, die beispielsweise infolge eines Schlaganfalls oder aufgrund einer Parkinsonerkrankung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Sie finden Angebote der Betreuung und Freizeitgestaltung, die ihrem Alter entsprechen und die sie selber aktiv mit gestalten können. Der Wohnbereich "Orient" richtet sich an pflegebedürftige Menschen aus dem persischen Kulturkreis und ermöglicht ihnen eine stationäre Versorgung, ohne auf ihre vertraute Kultur verzichten zu müssen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.

Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.

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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) 125 €
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) 770 €
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) 1.262 €
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) 1.775 €
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) 2.005 €

In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pflegen & Wohnen Husarendenkmal
  • Anschrift Am Husarendenkmal 16
  •   22043 Hamburg

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