"Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung"
Im Cottbuser Stadtteil Sachsendorf, in der Nähe eines Freizeitparks und mitten in einem Wohngebiet liegt die Pro Seniore Residenz Am Wasserturm, eine „Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung“. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, eine Bank, Ärzte und die Apotheke sind bequem zu Fuß erreichbar.
Familiär & gemütlich
Die Residenz ist eine umgebaute ehemalige Kindertageseinrichtung, die räumlich überschaubar ist. Ein großzügiger, abwechslungsreich angelegter Garten mit einem Teich und vielen Schatten spendenden Bäumen umgibt die Residenz. Hier lässt sich die frische Luft ganz wunderbar genießen. Auch die großen Sonnenterrassen am Haus laden zum gemeinschaftlichen Verweilen ein.
Der gesamte Innenbereich ist hell und freundlich gestaltet und umfängt Bewohner und Besucher mit einer familiären Atmosphäre. Die Gemeinschaftsräume der Wohnbereiche, in denen erwachsene werkstattfähige Menschen mit geistiger Behinderung leben, sind von den Bewohnern selbst gestaltet und jeweils mit einer Küchenzeile und einer gemütlichen Sitzecke ausgestattet. Hier wird Gemeinschaft ganz groß geschrieben!
Alle Bewohnerzimmer sind Einzelzimmer und können selbstverständlich individuell eingerichtet werden. Notwendige Serviceleistungen stehen zur Verfügung, wobei nach dem Normalitäts- und Empowerment-Konzept gearbeitet wird, was den Bewohnern eine weitgehend eigenständige Lebensführung ermöglicht.
Zahlreiche Freizeitangebote im Rahmen des Wochenprogramms sorgen für Abwechslung und Gemeinschaft. Auch Ausflüge und jahreszeitliche Veranstaltungen stehen hier regelmäßig auf dem Programm. Andererseits bieten der Snoezelenraum sowie die Aroma- und Sinnestherapie Gelegenheit zu Entspannung und Erholung.
| Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
| beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
| geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
| Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
| Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
| Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
| feste Beatmungsstation |
| Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
| Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
| Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.
Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.
Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr
| Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
|---|---|---|
| Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.437,88 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung
Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:
| Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 805 € | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
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