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Pro Seniore Residenz Kästner Passage


Im Dresdner Stadtteil Neustadt, nahe dem Elbufer und dem historischem Zentrum – so liegt unsere Pro Seniore. Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. Durch die gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel kommt man ins Dresdner Stadtzentrum sowohl mit der Straßenbahn als auch mit dem Bus einfach und schnell.
Die Residenz Kästner Passage befindet sich in einem wunderschönen, denkmalgeschützten Gebäude aus der Gründerzeit. Hohe Räume und breite Gänge, individuell gestaltete und farblich abgestimmte Wohnbereiche strahlen eine familiäre Atmosphäre aus. In den historischen Kellergewölben befinden sich Gemeinschafts- und Therapieräume. Es empfängt Sie hier ein großzügiges, gehobenes und komfortables Ambiente verbunden mit einer herzlichen Atmosphäre. Ein kleiner Garten mit Beerengarten und Gartenhäuschen umgibt die Residenz. Zudem eignet sich der begrünte Innenhof mit Sitzgelegenheiten und einem Pavillon wunderbar für einen Plausch mit anderen Bewohnern oder auch zum Entspannen. . Mit viel Herz und Sachverstand sind die Mitarbeiter der Pro Seniore Residenz für Sie da – sowohl in unserem Pflegebereich als auch im Betreuten Wohnen. Letzteres bietet sich für diejenigen an, die nur ab und an Hilfe benötigen und sich sicher fühlen möchten, aber trotzdem die Privatsphäre eigener vier Wände genießen wollen.
Unser Apartmentbereich für Betreutes Wohnen umfasst 31 helle Ein- oder Zwei-Zimmer-Apartments mit einer Größe von 30 bis 55 qm – natürlich mit seniorengerechtem Bad mit Dusche und WC. In allen Apartments ist Platz für persönliche Möbel und wenn Sie Ihr Haustier mitbringen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Die Apartments sind außerdem mit einer Küchenzeile bzw. einer Kochnische ausgestattet. Selbstverständlich ist ein Telefonanschluss vorhanden. Ein eigener Abstellraum sowie ein persönlicher Briefkasten runden das umfangreiche Angebot ab.
Für das gute Gefühl der Sicherheit in den „eigenen vier Wänden“ sorgt unser 24-h-Notrufsystem – 365 Tage im Jahr.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 131 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 805 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.319 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.855 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.096 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Pro Seniore Residenz Kästner Passage
  • Anschrift Bautzner Str. 23-25
  •   01099 Dresden

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