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Seniorendomizil Am Stadtplatz


Das Seniorendomizil Am Stadtplatz liegt in zentraler Lage gegenüber dem Rathaus auf dem Stadtplatz in Leipzig Leutzsch. Unser hochmodernes und neu erbautes Haus umfasst 147 Betten in Einzel- und Doppelzimmern für pflegebedürftige Senioren. Das moderne Haus wurde komplett neu errichtet und im Oktober 2022 eröffnet. Unsere modernen und bedarfsgerechten Zimmer und die hoch innovative Ausstattung suchen in der Region Ihresgleichen.
Als einer der modernsten Pflegeeinrichtungen in Leipzig ist unser Haus nach neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen geplant und erbaut worden. Die gesamte Architektur ist hell, freundlich, modern, seniorengerecht – bei uns stehen unsere Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren individuellen Bedürfnissen im Vordergrund. In der Betreuung dementiell erkrankter Menschen greifen wir auf langjährige Erfahrungen und speziellen Pflegekonzepten zurück.
Das Leben in Gemeinschaft wird im Seniorendomizil Am Stadtplatz besonders betont. Schon bei der Konzeption des Hauses wurde unter pflegewissenschaftlicher Begleitung darauf geachtet, dass in den großzügigen Aufenthaltsbereichen und Gemeinschaftsflächen die Kommunikation in jeder Form erleichtert wird. Ein wohnliches Foyer mit Kamin, zahlreiche Leseecken, Gruppenräume und gemütliche Wohn- und Aufenthaltsräume lassen leicht das Gefühl der „guten Stube“ wie zu Hause aufkommen. Ein gärtnerisch gestalteter Gartenbereich mit Bänken und die großzügige Sonnenterrasse erlauben es zudem jederzeit, die Natur zu genießen.
Das Leistungsspektrum umfasst stationäre Langzeitpflege (und Verhinderungspflege) aller Pflegestufen. Wir heißen grundsätzlich jeden Bewohner willkommen.
Öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten sind engmaschig vorhanden. Gleichzeitig werden für ältere Bewohner durch den von vielen Grünflächen geprägten naturnahen Charakter – etwa der Wasserschlosspark – die Bedürfnisse nach einem ruhigen, familiären Umfeld erfüllt.
Insgesamt bietet das Seniorendomizil Am Stadtplatz 147 Bewohnerinnen und Bewohnern ein familiäres, neues Zuhause.
In den hochwertigen und durchweg seniorengerecht möblierten Einzel- und Doppelzimmern fühlt man sich schnell wohl.
Alle Zimmer sind mit einem barrierefreien, rollstuhlgerechten Bad ausgestattet. Durch wohnliche und freundliche Gemeinschaftsbereiche, mehrere Balkone und einen Gartenbereich mit Terrasse finden Bewohner und Angehörige zudem zahlreiche kommunikative Plattformen.

Demenzpflege Gerontopsychiatrie Kurzzeitpflege reservierbar
beschützter Demenzbereich Abhängigkeitssyndrom Garten
geschlossener Demenzbereich Sehbehinderung beschützter Garten
Wachkoma Trachealkanüle kleine Wohngruppen
Intensivpflege Niederflurbetten junge Pflege (unter 60 Jahre)
Palliativpflege Adipositas bis 140 kg Haustiere n.A.
feste Beatmungsstation
Vollstationäre Pflege Betreutes Wohnen
Kurzzeitpflege Betreutes Wohnen im Altenheimverbund
Verhinderungspflege

Was die Pflege kostet

Bewohner/innen eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:

  1. Pflegekosten (Pflegeleistung, soziale Betreuung, medizinische Pflege)
  2. Unterkunft und Verpflegung (sogenannte Hotelkosten)
  3. Investitionskosten (Modernisierungsarbeiten oder Gebäudeunterhaltungskosten)
  4. Ausbildungsumlage (je nach Bundesland verschieden)
  5. Kosten für Zusatzleistungen (Komfortleistungen)

Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden monatlichen Eigenanteil. Dieser kann je nach Bundesland mehrere Tausend Euro betragen.

Die rein pflegebedingten Aufwendungen der Einrichtung werden, zusammen mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung je nach Pflegegrad, durch den sog. einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) abgedeckt. Da dieser nicht an den Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollte einmal mehr Pflege benötigt werden.

Zur Entlastung erhalten Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege einen „Leistungszuschlag“ auf die pflegebedingten Kosten. Dieser hängt von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ab und wird von der Pflegekasse an das Heim gezahlt. Je länger die Aufenthaltsdauer desto höher ist der Leistungszuschlag. Er wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und beträgt nunmehr

  • 15 Prozent des EEE im ersten Jahr
  • 30 Prozent des EEE im zweiten Jahr
  • 50 Prozent des EEE im dritten Jahr
  • 75 Prozent des EEE ab dem vierten Jahr
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:
  Einzelzimmer Doppelzimmer
Ihr Eigenanteil pro Monat 2.765,11 € 2.765,11 €

Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.

(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)

Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
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Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Sie ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen zu erfassen und zwar unabhängig davon, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen durch eine pflegefachliche Begutachtung vorgenommen und bestimmt den späteren Leistungsumfang in der Pflegeversicherung. Insgesamt werden 6 Lebensbereiche (sog. Module) analysiert, die mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtbewertung einfließen. Die Pflegegrade richten sich dann nach dem ermittelten Gesamtpunktwert und sind Ausdruck der noch vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Leistungen der Pflegekasse für die pflegerische Versorgung

Wird ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim oder in einer speziellen stationären Einrichtung betreut, zahlt die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär  
Pflegegrad 1 125 € Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2 770 € Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3 1.262 € Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4 1.775 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5 2.005 € Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten jedoch die Leistungen der Pflegekasse, sodass ein Eigenanteil selbst finanziert werden muss. Er beinhaltet auch die Kosten für Unterkunft; Verpflegung und die Investitionskosten des Heims und ist je nach Einrichtung und Bundesland unterschiedlich hoch.

Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jeweiligen Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.

Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0

  •   Seniorendomizil Am Stadtplatz
  • Anschrift Georg-Schwarz-Straße 121
  •   04179 Leipzig

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