Das Seniorenheim Haus "Herrenwiese" ist in vier Wohnbereiche unterteilt: eine Abteilung dient der Pflege und Versorgung schwerstpflegebedürftiger Personen. Zwei Wohnbereiche sind für Senioren gedacht, die wenig Pflege benötigen, geistig nicht beeinträchtigt sind und sich größtenteils selbst versorgen. In deren Zimmern, Fluren, dem großen Speisesaal und den Aufenthaltsbereichen wird besonders auf das wohnliche Ambiente Wert gelegt. Teppichböden und Mobiliar der Aufenthaltsräume sorgen für eine angenehme Atmosphäre, die an ein Hotel oder eine Ferienanlage erinnert.
Die Privatzimmer der Bewohner im Seniorenheim sind alle individuell mit dem eigenen Mobiliar ausgestattet. Da sie mit 26 Quadratmetern sehr groß sind, ist die Gestaltungsfreiheit der Räume ebenso groß. Einige davon verfügen über eine kleine Küchenzeile, alle Zimmer haben eine Nasszelle mit Waschbecken, Dusche und WC. Für Paare gibt es Doppelzimmer, die zwischen 35 und 47 Quadratmeter liegen und einer kleinen Zweizimmerwohnung entsprechen. Die Bewohner haben ihre eigenen Zimmerschlüssel und können frei über ihre Tagesgestaltung entscheiden.
Der vierte Wohnbereich im Haus "Herrenwiese" wurde in eine Palliativstation umgebaut, die Menschen mit unheilbaren Krankheiten eine stationäre Hospizversorgung bietet. Dafür wurden fünf Doppelzimmer in große Einzelzimmer umgewandelt, in denen die Patienten mit ihren Angehörigen zusammen sein können.
Neben den Privatzimmern bietet das Senioren- und Pflegeheim zahlreiche Gemeinschafts- und Therapieräume, ein Therapiebad, einen Frisör, einen Wintergarten und eine große Terrasse mit umliegendem Garten und einem schön angelegtem Pool. Um eine optimale Zahnversorgung zu gewährleisten, verfügt das Haus über einen eigenen Zahnarztstuhl. Zur Zahnbehandlung pflegebedürftiger Personen ist das eine große Erleichterung für den behandelnden Zahnarzt
Demenzpflege | Gerontopsychiatrie | Kurzzeitpflege reservierbar |
beschützter Demenzbereich | Abhängigkeitssyndrom | Garten |
geschlossener Demenzbereich | Sehbehinderung | beschützter Garten |
Wachkoma | Trachealkanüle | kleine Wohngruppen |
Intensivpflege | Niederflurbetten | junge Pflege (unter 60 Jahre) |
Palliativpflege | Adipositas | Haustiere n.A. |
feste Beatmungsstation |
Vollstationäre Pflege | Betreutes Wohnen |
Kurzzeitpflege | Betreutes Wohnen im Altenheimverbund |
Verhinderungspflege |
Was die Pflege kostet
Bewohner eines Pflegeheims zahlen monatlich ein im Heimvertrag festgeschriebenes Heimentgelt, das sich bei einer vollstationären Pflege aus verschiedenen Elementen zusammensetzt:
Zur Berechnung der monatlichen Kosten ist der jeweilige Tagessatz mit dem Faktor 30,42 (ø Tage/Monat) zu multiplizieren und anschließend der von der Pflegekasse zu erwartende Kostenanteil aufgrund des individuellen Pflegegrades von dieser Summe abzuziehen. So erhalten Sie den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil.
Neu seit Januar 2017 ist, dass der pflegebedingte Eigenanteil (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) für alle Bewohner einheitlich gleich hoch ist und nicht mehr mit steigender Pflegestufe und steigendem Pflegebedarf ansteigt. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten können jedoch nach wie vor variieren.
Preise für vollstationäre Pflege in den Pflegegraden 2-5:Einzelzimmer | Doppelzimmer | |
---|---|---|
Ihr Eigenanteil pro Monat | 1.312,86 € | 1.312,86 € |
Die Preisangaben sind lediglich als Richtwerte zu verstehen.
(Bei Pflegegrad 1 ist der zu zahlende Eigenanteil höher, da der Zuschuss der Pflegekasse aufgrund des geringen Pflegebedarfs deutlich reduziert ist)
Unser Beratungsteam informiert Sie gerne über freie Pflegeplätze in Ihrer Region.
Rufen Sie uns kostenfrei und unverbindlich an: 0800 800 666 0
Am 1. Januar 2017 wurden die bisherigen 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt, die der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Alle Pflegebedürftigen erhalten nun gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegekasse. Die Überleitung von den Pflegestufen auf Pflegegrade erfolgte automatisch. Wer bereits Pflegeleistungen bezieht, erhält diese mindestens in gleichem Umfang weiter, es gilt der sog. Bestandsschutz. Viele werden sogar höhere Leistungen von ihrer Pflegekasse bekommen, insbesondere in den Pflegegraden 4 u. 5. Die Einstufung in die Pflegegrade erfolgt nicht mehr anhand der Pflegeminuten, sondern durch die Begutachtung der vorhandenen Selbstständigkeit.
Durch das neue II. Pflegestärkungsgesetz steigt der Eigenanteil in der vollstationären Pflege nicht mehr automatisch, wenn der Pflegebedürftige in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist ein fester Betrag, der in den Pflegegraden 2-5 zu zahlen ist. Er ergibt sich dadurch, dass die Leistungen der Pflegekasse in den jew. Pflegegraden steigen und somit die höheren Pflegekosten ausgleichen.
Pflegegrad | Leistungsbetrag vollstationär |
---|---|
Pflegegrad 1 (Neu ab 2017) | 125 € |
Pflegegrad 2 (Vorher Pflegestufe 0 u. 1) | 770 € |
Pflegegrad 3 (Vorher Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 2) | 1.262 € |
Pflegegrad 4 (Vorher Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3) | 1.775 € |
Pflegegrad 5 (Vorher Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz u. Pflegestufe 3 mit Härtefall) | 2.005 € |
In einzelnen Einrichtungen / Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen bei den Leistungssätzen kommen. Dies ist mit der Einrichtung zu klären
Sie haben Fragen? Unser Beratungsteam hilft Ihnen kostenfrei und unverbindlich unter der Telefonnummer: 0800 800 666 0
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